B

Medizinische Versorgung stärken

Veröffentlicht am 11.06.2015 in Bundespolitik

Arztpraxen sind in Deutschland ungleich verteilt. In ländlichen Regionen müssen Patienten oft lange Wege oder Wartezeiten in Kauf nehmen. In anderen Regionen ist die Versorgungslage besser, zum Teil gibt es dort eine Überversorgung an Ärzten. Die Große Koalition hatte vereinbart, die flächendeckende Gesundheitsversorgung für gesetzlich Versicherte zu verbessern und dazu u. a. Arztsitze aus überversorgten Gebieten in unterversorgte zu verlagern.

Am 11. Juni hat der Bundestag dazu das Versorgungsstärkungsgesetz beschlossen. Die SPD-Bundestagsfraktion konnte wichtige Veränderungen durchsetzen, um die Probleme bei der ärztlichen Versorgung anzugehen. „Mit dem Versorgungsstärkungsgesetz verabschieden wir ein Gesetz mit vielen Einzelmaßnahmen, die in der Fachwelt unumstritten sind und die wir gegen Lobby-Widerstände durchsetzen konnten“, sagt SPD-Fraktionsvize Karl Lauterbach.

Schon die Vier-Wochen-Frist bei der Vereinbarung von Facharztterminen ist wichtig beim Abbau der Zweiklassenmedizin. „Das Gesetz stärkt die medizinischen Versorgungsstrukturen, die Patientenrechte und Innovationen im medizinischen Bereich“, unterstrich Hilde Mattheis, gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion. Es werden Anreize geschaffen, dass Ärzte in unterversorgte Regionen gehen und sich junge Leute für den Hausarztberuf begeistern.

Zudem werden Patienten nach der Entlassung aus dem Krankenhaus besser unterstützt. Der Berichterstatter für die SPD-Fraktion, Dirk Heidenblut, verwies auf die neuen Sprechstunden für psychisch Erkrankte, die deren Akutversorgung deutlich verbesserten. Die Förderung der Weiterbildung ist ein wichtiger Impuls, um die Allgemeinmedizin zu stärken, bekräftigte Sabine Dittmar als weitere Berichterstatterin für die SPD-Fraktion.

Der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA – oberstes Beschlussgremium der gemeinsamen Selbstverwaltung der Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser und Krankenkassen) erhält den Auftrag, bis zum 31. Dezember 2016 eine neue Bedarfsplanung zur ärztlichen Versorgung zu erarbeiten. Dazu soll nicht mehr die Relation von Einwohnerzahl pro Arzt zugrunde gelegt werden, sondern der tatsächliche Versorgungsbedarf. Dabei spielen z. B. die Art und Anzahl von Erkrankungen sowie die demografische Entwicklung eine Rolle. Zudem soll die Planung kleinräumiger erfolgen, damit nicht wie bisher über- und unterversorgte Regionen in einem Planungsgebiet liegen.

Die Bedarfsplanung ist die Voraussetzung für eine Regelung der Aufkäufe von Arztsitzen und ihre Verlagerung in unterversorgte Gebiete. Ab einem Versorgungsgrad von 140 Prozent in einem Gebiet sollen Arztsitze aufgekauft werden, ab 110 Prozent gilt eine Kann-Regelung. Um die Weiterbildung von Allgemeinmedizinern zu verbessern, sollen nach erfolgreichen Modellen in Hessen und Baden-Württemberg Kompetenzzentren an Hochschulen eingerichtet werden.

Zusätzlich zu dem Ausbau von 5.000 auf 7.500 Stellen für die hausärztliche Weiterbildung sollen 1.000 Stellen für die Weiterbildung so genannter grundversorgender Fachärzte, wie Kinder- und Jugendärzte oder Gynäkologen, finanziert werden. Perspektivisch hat sich die Koalition darauf verständigt, eine bundesweite Stiftung zur Förderung der Weiterbildung einzurichten.

Desweiteren werden die Gestaltungsspielräume der Strukturfonds bei den Kassenärztlichen Vereinigungen erweitert, um die Niederlassung von Ärzten in unterversorgten Gebieten stärker zu fördern. Zudem werden die Gründungsmöglichkeiten für medizinische Versorgungszentren (MVZ) weiterentwickelt. So sollen auch Kommunen die Möglichkeit erhalten, MVZ gründen zu können, um die ärztliche Versorgung in ländlichen Gebieten zu stärken.

Patienten erhalten einen Anspruch auf eine ärztliche Zweitmeinung, was sie bei ihrer Entscheidung unterstützen und vor nicht notwendigen medizinischen Eingriffen schützen soll. Außerdem wird die medizinische Versorgung im Anschluss an einen Krankenhausaufenthalt verbessert. Patienten werden bei ihrer Entlassung mit notwendigen Medikamenten, einer Krankschreibung oder der Fortsetzung einer Heilmittelversorgung für die ersten Tage versorgt.

Im Rahmen der Krankenhausreform sollen auch Patienten, die zwar nicht pflegebedürftig sind, aber nach ihrer Krankenhausentlassung nicht zu Hause versorgt werden können, einen Anspruch auf pflegerische Übergangsversorgung in einer stationären Pflegeeinrichtung – ähnlich der Kurzzeitpflege – erhalten.

Damit gesetzlich Versicherte künftig bei einer Überweisung innerhalb von vier Wochen einen Termin bei einem Facharzt erhalten, sollen die Kassenärztlichen Vereinigungen Terminservicestellen einrichten. Wenn kein Termin bei einem niedergelassenen Facharzt vereinbart werden kann, soll ein ambulanter Termin in einem Krankenhaus vermittelt werden.

 
 

SPD KREISVERBAND


Adam-Ries-Str. 16
09456 Annaberg-Buchholz
03774 / 82 52 924

Öffnungszeiten: Nach Vereinbarung

kontakt@spd-erzgebirge.de
www.spd-erzgebirge.de

Kreistagsfraktion

Adam-Ries-Str. 16
09456 Annaberg-Buchholz

www.spd-kreistag-erz.de

Jörg Neubert (Vorsitzender):
Telefon: 0160 92231621
Mail: joerg.neubert@spd-kreistag-erz.de

Simone Lang

Mitglied des Sächsischen Landtages

Vorstadt 12
08340 Schwarzenberg
03774/8252924

Schneeberger Str. 20
08280 Aue-Bad Schlema
03771/5956474

buero@simone-lang-spd.de
www.simone-lang-spd.de

NADJA STHAMER

Mitglied des Deutschen Bundestages

Schneeberger Str. 20
08280 Aue-Bad Schlema

erzgebirge@nadja-sthamer.de
www.nadja-sthamer.de