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Neu zum 1. Januar 2006

Veröffentlicht am 01.01.2006 in Allgemein

Berlin. Zum 01. Januar 2006 gibt es einige gesetzliche Neuregelungen, die die Koalition aus SPD und Bündnis 90/Die Grünen sowie die jetzige Große Koalition aus SPD und CDU/CSU auf den Weg gebracht haben. So wird beispielsweise die Eigenheimzulage für Neufälle abgeschafft, Managergehälter sollen offengelegt werden, Verwaltungsabläufe im Sozialwesen sollen vereinfacht werden und FCKW soll in Arzneimitteln verboten werden.

Teil I: Im Koalitionsvertrag vereinbarte Neuregelungen und Verlängerungen von befristeten Gesetzen
  • Abschaffung der Eigenheimzulage für Neufälle
  • Steuerliches Sofortprogramm zur Stabilisierung der öffentlichen Haushalte
  • Beschränkung der Verlustverrechnung bei Steuersparmodellen
  • Sofortmaßnahmen am Arbeitsmarkt
  • Begleichung von Unterkunfts- und Heizungskosten für ALG II-Empfänger
  • Modifizierte Eckpunkteregelung für Saisonarbeitskräfte
  • Haushaltsplan der Bundesagentur für Arbeit - Wegbereiter für die Senkung der Beiträge zur Arbeitslosenversicherung
  • Längere Gültigkeit des Verkehrswegeplanungsbeschleunigungsgesetzes
Ausführliche Informationen zu dem im Koalitionsvertrag vereinbarten Neuregelungen und Verlängerungen von befristeten Gesetzen (Teil I) DownloadPDF TEIL II: Maßnahmen, die nach Beendigung des Gesetzgebungsverfahrens rückwirkend zum 1.1.2006 in Kraft treten
  • Eindämmung missbräuchlicher Steuergestaltungen
Ausführliche Informationen zu den Maßnahmen, die nach Beendigung des Gesetzgebungsverfahrens rückwirkend zum 1.1.2006 in Kraft treten (Teil II) DownloadPDF TEIL III: Sonstige Neuregelungen
  • Bürgerinnen und Bürger erhalten Zugang zu amtlichen Informationen der Bundesbehörden
  • Offenlegung von Managergehältern
  • Fortführung der ERP-Wirtschaftsförderung
  • Neue Fälligkeitstermine für Sozialversicherungsbeiträge
  • Sachbezugsverordnung
  • Rechengrößen der Sozialversicherung
  • Neue Regelungen zur Frühverrentung bei Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeit
  • Mindestnettobeträge nach dem Altersteilzeitgesetz gelten weiter
  • Höhere Hinzuverdienstgrenzen für Rentner vor Vollendung des 65. Lebensjahres
  • Niedrigere Abgabe der Unternehmen zur Künstlersozialversicherung
  • Höhere staatliche Zulagen und "Unisex-Tarife" bei der "Riesterrente"
  • Vereinfachung der Verwaltungsabläufe im Sozialrecht
  • Ausgleich von Arbeitgeberaufwendungen für Mutterschaftsleistungen
  • Neue Vorschriften über die Verschreibungspflicht von Arzneimitteln
  • Verbot der Fluor-Chlor-Kohlenwasserstoffe (FCKW) in Arzneimitteln
  • Reform des EU-Hygienerechts
  • Nationale Futtermittel-Hygieneverordnung
Ausführliche Informationen zu den sonstigen gesetzlichen Neuregelungen DownloadPDF Quelle: SPD-Bundestagsfraktion
 
 

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