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ALGII-Empfänger und Flüchtlinge nicht gegeneinander ausspielen

Veröffentlicht am 27.10.2015 in Kommunales

Zur Unterbringung von Flüchtlingen muss der Landkreis als untere Unterbringungsbehörde Wohnraum anmieten. Im Hinblick auf die beabsichtigte Nutzung und das zur Verfügung stehende Budget handelt es sich um Wohnraum im unteren Preissegment.

Die Unterbringungsbehörde verknappt damit das Angebot auf dem Wohnungsmarkt in diesem Preissegment. Das ist der Wohnungsmarktbereich, für den Wohnkosten bei SGB-II-Empfängern vom Landkreis als Sozialhilfeträger übernommen werden. Wohnen sie teurer, verlangt das Jobcenter, dass sie sich eine günstigere Wohnung suchen, oder sie müssen die Differenz aus ihrer Regelleistung bezahlen.

Wir sehen hier einen Zielkonflikt zwischen zwei Ämtern der Abteilung 2 der Landkreisverwaltung. Leidtragende werden die SGB-II-Empfänger sein. Das kann zu Unmut bei den Betroffenen führen und einen negativen Einfluss auf die Integrationsbereitschaft der Bürger haben. Das kann nicht in unserem Interesse sein. Wir brauchen die Willkommensbereitschaft unserer Bürger, um die Integration der Flüchtlinge zu meistern.

Die SPD-Kreistagsfraktion wird auf ihrer Vorstandssitzung am Donnerstag, den 29. Oktober 2015, das Thema erörtern und weitere Schritte beraten.

 
 

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