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Auch für das Erzgebirge gilt: Der Mindestlohn von 12 Euro schließt die Lohnlücke 

Veröffentlicht am 07.01.2022 in Pressemitteilung

Eine Studie zum Niedriglohnsektor des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) zeigte erneut auf, dass sehr viele Menschen in Sachsen mit niedrigen Löhnen auskommen müssen. Das betrifft insbesondere auch das Erzgebirge. Hier verdienen 43,2 Prozent der Vollzeitbeschäftigten nur Niedriglohn. 

Die Ergebnisse der Studie sind für die Vorsitzende der SPD Erzgebirge und Landtagsabgeordnete Simone Lang erschreckend. Doch sie hat Hoffnung, dass sich etwas ändert: „Es ist bitter: In unserem Erzgebirgskreis verdient man am wenigsten in ganz Deutschland. 43,2 Prozent der Vollzeitkräfte zählen hier zu den Geringverdienern. Und während bundesweit 25 Prozent der Frauen mit kleinen Einkommen zurechtkommen müssen, sind es im Erzgebirge doppelt so viele.”

Gleichzeitig mache eine Zahl in der Studie auch Hoffnung: „Laut Studie landen heute, insbesondere durch die Einführung des Mindestlohns, 320.000 Ostdeutsche weniger im Niedriglohnbereich. Man kann also etwas ändern! Und das macht Hoffnung, auch für unsere Region. Denn heute geben immer mehr Beschäftigte nicht mehr klein bei und streiten für höhere Löhne, wie zum Beispiel bei der Fusionierung der drei kommunalen Krankenhäuser im Erzgebirge im vergangenen Jahr. Zusammen mit einem Mindestlohn von 12 Euro kann das den Beschäftigten unserer Region den Stolz zurückgeben, den sie leider oft verloren haben.”

„Allerdings befürchte ich, dass CDU und AfD alles dafür tun werden, den Mindestlohn von 12 Euro zu verhindern”, gibt die SPD-Landtagsabgeordnete zu bedenken. Beide Parteien hatten im Bundestagswahlkampf eine Erhöhung des Mindestlohns abgelehnt.

Hintergrund: Laut der Studie des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) ist insgesamt die Zahl der Menschen im Niedriglohnsektor in Sachsen besonders hoch. Während im Freistaat 32,6 Prozent der Vollzeitbeschäftigten wenig Geld verdienen, sind es in Berlin 19,2 Prozent und in Baden-Württemberg sogar nur 13,7 Prozent. Sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigte gelten als Geringverdiener, wenn sie weniger als 2/3 des mittleren (median) monatlichen Bruttoarbeitsentgeltes aller sozialversicherungspflichtig Vollzeitbeschäftigten der Kerngruppe verdienen. Am aktuellen Stichtag (31.12.2020) lag diese bundeseinheitliche Schwelle des unteren Entgeltbereichs bei 2.284 Euro brutto. Hier geht es zur Studie: https://www.boeckler.de/pdf/p_wsi_pb_65_2022.pdf?fbclid=IwAR01PcKfOvgGmqhiSsq6FUTkNosq2RhKxQuNFkWhkk_NIbLy4m14we3qvVA und hier die regionalen Zahlen https://www.wsi.de/de/arbeitszeiten-entlohnung-im-regionalen-vergleich-29696-unterer-entgeltbereich-34892.htm

 
 

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