Begrenzung der Öffnung am Sonnabend auf 20 Uhr sinnvoll
Dresden. „Die Anhörung zum Gesetzentwurf über neue Ladenöffnungszeiten hat nichts wesentlich Neues ergeben!“, so kommentierte der stellvertretende Vorsitzende der SPD-Landtagsfraktion, Stefan Brangs, die heutige Anhörung im Landtag.
Vielmehr seinen bereits bekannte Positionen ausgetauscht worden. Nach wie vor sei der vorliegende Gesetzentwurf ein sinnvoller Ausgleich der unterschiedlichen Interessen. „Die erste Hürde ist genommen und der Zeitplan steht. Im März könnte der Entwurf den Landtag passieren“, so Brangs. Bemerkenswert seien allerdings die widersprüchlichen Stellungnahmen der Sachverständigen gewesen. So argumentierte der Hauptgeschäftsführer des Handelsverbandes für eine vollkommen Freigabe der Öffnungszeiten unterhalb der Woche, während ein regionaler Vertreter des Mittelstand aus dem Erzgebirge ein Festhalten an der bestehenden Regelung favorisierte , so Brangs weiter. Auch innerhalb der Industrie- und Handelkammern (IHK) zeige sich ein ähnliches Bild. Während die IHK Dresden und Leipzig für die Freigabe sich aussprachen empfahl die IHK Südwestsachsen in einer schriftlichen Stellungnahme die Beibehaltung der werktäglichen Öffnungszeiten.
„Mit Blick auf die besondere Bedeutung des Sonntages, wäre allerdings eine Begrenzung der Öffnungszeiten am Sonnabend bis 20 Uhr wünschenswert. Diesen Wusch äußerten auch die Vertreter der Gewerkschaften und Kirchen in der heutigen Anhörung“, so Brangs abschließend.
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