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Daniela Kolbe befragt die Bundesregierung zum Thema "Bildungslotsen"

Veröffentlicht am 20.05.2010 in Bundestag

Die Bundestagsabgeordnete Daniela Kolbe befragte in der Fragestunde in der 42. Sitzung des 17. Deutschen Bundestages am 19.05.2010 die Bundesregierung zum Thema "Bildungslosen". Ihr antwortete für die Bundesregierung der Parl. Staatssekretär bei der Bundesministerin für Bildung und Forschung: Dr. Helge Braun.

Daniela Kolbe: Wie viele Hauptschüler/-innen plant die Bundesregierung in ihrem angekündigten Bildungslotsenprogramm einem einzelnen ehrenamtlich tätigen Lotsen zur Betreuung anheimzugeben?

Dr. Helge Braun: Sehr geehrte Frau Kollegin Kolbe, neben dem Einsatz hauptamtlicher, pädagogisch qualifizierter Mitarbeiter ist im Zuge dieser Initiative auch vorgesehen, weitere 1.000 sogenannter Senior Experts zur Betreuung einzusetzen. Diese sind bedarfsorientiert insbesondere zur Betreuung von Jugendlichen, die in eine Ausbildung übergegangen sind, vorgesehen, und zwar mit dem Ziel einer Stabilisierung des Ausbildungsverhältnisses, wenn dieses bedroht sein sollte. Vorgesehen ist hier ein Betreuungsschlüssel von eins zu eins. ...

Daniela Kolbe: Welche pädagogischen Anforderungen sollen der Bundesregierung zufolge die angekündigten Bildungslotsen erfüllen, um zur Betreuung von Hauptschülern/-schülerinnen zugelassen zu werden?

Dr. Helge Braun: Die Voraussetzung für den Erfolg von Berufseinstiegsbegleitung ist fachlich qualifiziertes Personal. Unsere
Berufseinstiegsbegleiter sollten daher fest angestellte Arbeitnehmer sein, die aufgrund ihrer Berufs- und Lebenserfahrung für die Begleitung förderungsbedürftiger Jugendlicher besonders geeignet sind. Für den Berufseinstiegsbegleiter sollte ein Berufs- oder Studienabschluss erforderlich sein. Deshalb kämen insbesondere folgende Personengruppen in Betracht:

Erstens Personen, die eine Qualifikation als Meister, Techniker oder Fachwirt mit Ausbildereignungsprüfung ausweisen und innerhalb der letzten fünf Jahre über eine mindestens zweijährige Berufserfahrung in der Arbeit mit Jugendlichen verfügen. Darüber hinaus muss innerhalb der letzten fünf Jahre eine praktische Erfahrung in den dualen Ausbildungsberufen und eine mindestens einjährige Führungserfahrung bzw. Ausbildungserfahrung
nachgewiesen werden.

Zweitens Personen, die eine Qualifikation als Sozialpädagoge bzw. ein abgeschlossenes Studium der Sozialpädagogik oder der Sozialarbeit nachweisen und innerhalb der letzten fünf Jahre über eine mindestens
einjährige Berufserfahrung mit der Zielgruppe verfügen.

Drittens Fach- und Führungskräfte, die aufgrund ihrer Berufserfahrung, ihrer guten Kontakte zur regionalen Wirtschaft und ihrer langjährigen Erfahrungen mit der ehrenamtlichen Arbeit mit Jugendlichen besonders geeignet erscheinen, im Einvernehmen mit dem Auftraggeber solch eine Aufgabe wahrzunehmen.

Für die ehrenamtlichen Tätigkeiten wird insbesondere eine lange Erfahrung mit der gewerblich-technischen Wirtschaft erwartet. Hier sind Meister und Ingenieure aus Handwerks- und Industrieunternehmen besonders zu berücksichtigen. Die ehrenamtlich Tätigen werden allerdings zunächst im Rahmen einer Weiterbildung mit einem spezifisch auf die Aufgabe ausgerichteten Curriculum gezielt für die Mentorenaufgabe geschult.

Daniela Kolbe: Vielen Dank für die Beantwortung der Frage. – Zunächst einmal möchte ich sagen: Ich begrüße es sehr, dass die Bundesregierung diese Schritte macht. Insbesondere halte ich das Betreuungsverhältnis von eins zu eins bei den Ehrenamtlichen für bemerkenswert. Wenn ich Sie richtig verstehe, bedeutet das: Jeder Ehrenamtliche betreut eine Person.

Sie haben konkrete Zahlen dazu genannt, wie viele junge Menschen Sie insgesamt betreuen lassen wollen. Das Betreuungsverhältnis bei den Ehrenamtlichen hat natürlich Auswirkungen auf das Betreuungsverhältnis
bei den Hauptamtlichen. Können Sie Aussagen dazu machen, wie viele Berufseinsteiger ein hauptamtlich Tätiger zu betreuen hat und wie die Zusammenarbeit ablaufen soll?

Dr. Helge Braun: Bei den hauptamtlichen Betreuern gehen wir derzeit von einem Betreuungsschlüssel von etwa eins zu zwanzig aus. Die Arbeit soll so aussehen, dass es quasi vom Abschluss der Schule bis zu einem stabilen, funktionierenden Ausbildungsverhältnis zu regelmäßigen Kontakten zwischen dem zu Betreuenden und dem Betreuer und
zu Sachstandsabfragen kommt.

Daniela Kolbe: Können Sie vielleicht sagen, wie Sie es schaffen wollen, 1.000 Ehrenamtliche zu gewinnen? Die regionale Verteilung der 1.000 Ehrenamtlichen wird Sie vor eine logistische Herausforderung stellen; denn es gibt mehr als 1.000 Hauptschüler, die eine solche Betreuung nötig hätten. Wie wollen Sie also eine gerechte Verteilung der Ehrenamtlichen im Bundesgebiet sicherstellen? Wie wollen Sie dafür sorgen, dass die Ehrenamtlichen entsprechend geschult werden können?

Dr. Helge Braun: Wir haben dazu intensive Gespräche mit den Kammern und verschiedenen Einrichtungen geführt. Dabei haben wir aus den Bereichen, wo solche Dinge schon modellhaft angeboten werden, gehört, dass es gerade bei pensionierten Handwerksmeistern und bei den übrigen gerade von mir angesprochenen Personengruppen eine große Bereitschaft und ein großes Interesse gibt, so etwas umzusetzen. Uns ist von den betreffenden Kammern signalisiert worden, dass sie davon ausgehen, dass sie Betreuer in dieser Anzahl, vielleicht sogar noch mehr,
relativ leicht rekrutieren können. Da wir hier auf Strukturen zurückgreifen, die bundesweit vorhanden sind, sollte uns das flächendeckend gelingen.

 
 

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