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Daniela Kolbe MdB: Verfassungsschutz sollte nicht indirekt über Gemeinnützigkeit entscheiden

Veröffentlicht am 23.05.2012 in Pressemitteilung

Daniela Kolbe - SPD Bundestagsabgeordnete im Betreuungswahlkreis Erzgebirge

Anlässlich der bevorstehenden Kabinettsentscheidung zum Entwurf des Jahressteuergesetzes 2013, wonach vom Verfassungsschutz beobachteten Organisationen automatisch die Gemeinnützigkeit aberkannt werden soll, erklärt Daniela Kolbe, stellvertretende Sprecherin der AG Strategien gegen Rechtsextremismus:

„Die von Finanzminister Schäuble geplante Neuregelungen stellen ein mögliches Einfallstor für Willkür gegen politisch missliebige Organisationen. Mit der neuen Klausel wird es ein Leichtes, politisch missliebige Organisationen auf die Liste der Verfassungsschützer zu setzen und sie so in den finanziellen Ruin zu treiben. Wer aber warum auf der Liste des Verfassungsschutzes aufgeführt wird, ist nicht immer nachvollziehbar und immer wieder Gegenstand juristischer Auseinandersetzungen.

Die Aberkennung der Gemeinnützigkeit von Verbänden muss stets eine Einzelfallentscheidung sein und darf nicht zum Automatismus werden. Zumal der Verfassungsschutz einen anderen gesetzlichen Auftrag hat.

Natürlich dürfen tatsächlich verfassungsfeindliche Organisationen nicht als gemeinnützig eingestuft werden. Aber der Verfassungsschutz darf nicht indirekt über die Gemeinnützigkeit eines Vereins entscheiden.“

Hintergrund:
Die neue Klausel im Jahressteuergesetz 2013 sieht vor, dass allen Organisationen, die in einem der 16 Landesverfassungsschutzberichte oder im Bundesverfassungsschutzbericht aufgeführt werden, automatisch die Gemeinnützigkeit aberkannt wird. Bisher konnten Organisationen gegen die Nennung als solche juristisch vorgehen, oder aber ihre Gemeinnützigkeit beim Finanzgericht nachweisen. Die neue Klausel sieht die Streichung dieser Befugnisse der Finanzgerichtsbarkeit vor.