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Ergebnisse des Koalitionsausschusses zur Flüchtlingsfrage

Veröffentlicht am 07.09.2015 in Bundespolitik

Deutschland ist in diesen Wochen und Monaten das Zielland einer nie gekannten Zahl von Flüchtlingen, die in unserem Land Sicherheit vor Krieg, Verfolgung und Not suchen. Hunderttausendfach begegnen die Menschen in Deutschland diesen Flüchtenden mit einer nie gekannten Hilfsbereitschaft und Solidarität. Diese große Welle der Hilfsbereitschaft und Menschlichkeit, aber auch die wirtschaftliche Stärke unseres Landes sind der Grund dafür, dass wir diese Herausforderung bewältigen können. Wir sind den Menschen unseres Landes dankbar dafür.

Klar ist aber auch, dass wir diese Herausforderung nur bewältigen können, wenn wir Erfolge im internationalen Kampf gegen die Fluchtursachen (Bürgerkriege, Destabilisation ganzer Staaten und terroristische Gefahren) erzielen und Hilfe für die Nachbarländer der Krisengebiete erbringen. Vor allem brauchen wir auch innereuropäische Solidarität und eine gemeinsame Asyl- und Flüchtlingspolitik der Europäischen Union. Dies steht ebenso auf der Tagesordnung wie die Schaffung einer nachhaltigen Infrastruktur für Flüchtlinge und ihre Integration in unser Land.

Der Koalitionsausschuss hat sich deshalb mit der aktuellen Flüchtlings- und Asylsituation beschäftigt und sich auf eine gemeinsame Position für das weitere Vorgehen und die anstehenden Gespräche und Entscheidungen auf Ebene der EU und mit den Bundesländern verständigt.

I. Bekämpfung der Fluchtursachen und Stabilisierung der Nachbarländer
• Wir werden prüfen, ob ähnlich wie in Niger weitere Anlaufstellen und
Einrichtungen in Nordafrika eingerichtet werden können.
• Wir wollen das EU-Engagement zur Bekämpfung der Fluchtursachen in den
hauptsächlichen Herkunftsländern durch europäische Mittel verstärken.
• Deutschland wird seine internationale Verantwortung wahrnehmen und sein
Engagement für die Krisenbewältigung- und -prävention ausbauen. Dafür werden
die entsprechenden Mittel im Haushalt des Auswärtigen Amtes um jährlich 400
Mio. Euro aufgestockt. Dies dient der Unterstützung bei der Versorgung und
Betreuung von Flüchtlingslagern in den Krisenregionen und der Stabilisierung
von Herkunfts- und Transitländern durch die Festigung von Staatlichkeit und den
Aufbau von institutionellen Strukturen sowie die Verstärkung unseres
Engagements in den Bereichen Konfliktlösung und Mediation. Auch die
Kommunikationsarbeit im migrationspolitischen Umfeld soll intensiviert werden.
• Visastellen in den Auslandsvertretungen werden verstärkt.
• Konzentration von Mitteln des BMZ auf Bekämpfung von Fluchtursachen in den
wichtigsten Herkunftsländern.

II. Europa
Europa und Deutschland stehen angesichts der Entwicklung im Mittleren und Nahen
Osten sowie in vielen Ländern Afrikas und des damit verbundenen starken Andrangs
von Asylsuchenden und Flüchtlingen vor einer großen Herausforderung, die von der
Europäischen Union nur gemeinsam und auf der Grundlage ihrer Werte- und
Rechtsordnung bewältigt werden kann. Deutschland steht zu seinen humanitären und
europäischen Verpflichtungen und erwartet dies ebenso von seinen Partnern. Dazu
gehören die Einhaltung der Dublin III-Verordnung und die Bereitschaft zu
gesamteuropäischer Solidarität bei der Aufnahme von Flüchtlingen. Die am
Wochenende getroffene Aufnahmeentscheidung von Deutschland und Österreich soll
eine Ausnahme bleiben.

Bei den bevorstehenden Treffen auf europäischer Ebene, zunächst beim Sondertreffen
der europäischen Innen- und Justizminister am 14. September, sollen daher folgende
Themen im Mittelpunkt stehen:
• Schaffung von menschenwürdigen Aufnahme- und Registrierungseinrichtungen
(sog. Hotspots) in den EU-Mitgliedsstaaten, an deren Außengrenzen der
Flüchtlingsandrang besonders groß ist. Sie sollen von der EU unter Beteiligung
des UNHCR gemeinsam mit den betroffenen Staaten errichtet und betrieben
werden, damit eine ordnungsgemäße Prüfung und Entscheidung der
Asylverfahren vor der Rückführung oder Weiterreise in andere Mitgliedsstaaten
sichergestellt ist.
• Eine solidarische und faire Verteilung und Aufnahme schutzbedürftiger
Flüchtlinge durch die EU-Mitgliedsstaaten.
• Eine gemeinsame EU-Liste sicherer Herkunftsländer.
• Eine grundlegende Reform der EU-Asylpolitik mit dem Ziel eines einheitlichen
EU-Asylrechts
• Eine wirksame Bekämpfung der Schleuserkriminalität.
• Eine wirksame praktische und finanzielle Unterstützung der aktuell besonders
belasteten EU-Staaten.
• Eine Verstärkung des EU-Engagements zur Bekämpfung der Fluchtursachen in
den hauptsächlichen Herkunftsländern.

III. Bundesebene, Länder und Kommunen
Bund, Länder und Kommunen stehen in einer Verantwortungsgemeinschaft und
müssen mit einer großen nationalen Gemeinschaftsaktion in kurzer Zeit die
Voraussetzungen für die Aufnahme einer beispiellos hohen Zahl von schutzbedürftigen
Menschen und die Rückführung vollziehbar Ausreisepflichtiger schaffen. Angesichts der
aktuellen Prognosen reichen die bereits bisher getroffenen oder in Vorbereitung
befindlichen finanziellen, personellen, organisatorischen und gesetzlichen Maßnahmen
nicht aus. Deshalb werden wir gemeinsam mit den Ländern schnell ein politisches
Gesamtpaket erarbeiten, das noch im Oktober von Bundestag und Bundesrat
beschlossen werden soll.

1. Asylverfahren einschließlich von Rückführungen beschleunigen
• Priorität haben weiterhin die Beschleunigung der Asylverfahren und der Abbau
der beim BAMF anhängigen Verfahren, u.a. durch die zügige Besetzung der
bereits beschlossenen neuen Stellen und der unbürokratischen Gewinnung
weiteren Personals zur Schaffung zusätzlicher Entscheidungskapazitäten.
• Der Bundesminister des Innern und die Länder setzen eine hochrangig besetzte
Taskforce zur Beschleunigung der Verfahren und Stellenbesetzung beim BAMF
ein.
• Bei der Bundespolizei werden 3.000 zusätzlich Stellen für die kommenden drei
Jahre geschaffen.
• Kosovo, Albanien und Montenegro werden durch Gesetzesänderung zu sicheren
Herkunftsstaaten bestimmt.
• Die Höchstdauer des Aufenthaltes in Erstaufnahmeeinrichtungen kann bis zu
6 Monate betragen – entsprechend verlängert sich die Residenzpflicht. Die
Verteilung auf die Kommunen erfolgt in diesen Fällen ab Asylantragstellung.
• Für Asylsuchende aus sicheren Herkunftsländern verlängert sich der Aufenthalt
in der Erstaufnahmeeinrichtung bis zum Ende des Verfahrens und der in der
Regel darauf folgenden Rückführung.
• Unterbringung wiedereingereister Folgeantragsteller in
Erstaufnahmeeinrichtungen.

2. Menschenwürdige Erstaufnahmeeinrichtungen und Flüchtlingsunterkünfte schaffen.
• Der Bund wird Länder und Kommunen beim Ausbau von ca. 150.000
winterfesten Plätzen in menschenwürdigen Erstaufnahmeeinrichtungen für
Flüchtlinge verstärkt unterstützen. Der Bund wird Ländern und Gemeinden hierzu
alle verfügbaren Plätze in Bundesliegenschaften zur Unterbringung von
Flüchtlingen auf Anforderungen sofort und mietzinsfrei zur Verfügung stellen und
die Kosten für die Herrichtung übernehmen.
• Soweit Bundesliegenschaften nicht zur Verfügung stehen, wird der Bund die
Schaffung der erforderlichen Plätze finanziell angemessen unterstützen.
• In einem Beschleunigungsgesetz soll für einen befristeten Zeitraum für die
Bewältigung der aktuellen Asyl- und Flüchtlingssituation die Abweichung von
geltenden Regelungen oder Standards ermöglicht werden. Die Länder werden
ihrerseits zu entsprechenden Regelungen ermuntert.

3. Fehlanreize beseitigen
• Bargeldbedarf in Erstaufnahmeeinrichtungen soll so weit wie möglich durch
Sachleistungen ersetzt werden.
• Asylbewerber aus sicheren Herkunftsstaaten sollen bis zum Ende des
Verfahrens in den Erstaufnahmeeinrichtungen verbleiben.
• Die Auszahlung von Geldleistungen soll längstens einen Monat im Voraus
erfolgen.
• Die Höchstdauer zur Aussetzung von Abschiebungen wird von 6 auf 3 Monate
reduziert.
• Sozialleistungen für vollziehbar Ausreisepflichtige (ohne Duldung) werden
reduziert.

4. Entlastung für Länder und Kommunen
Der Bund wird zur Bewältigung der Flüchtlings- und Asylsituation die Ansätze im
Haushalt 2016 um 3 Mrd. Euro erhöhen und Ländern und Kommunen weitere
3 Mrd. Euro zur Verfügung stellen. Über die Einzelheiten der Verwendung wird mit den
Ländern bis zum 24. September 2015 Einvernehmen erzielt.

5. Integration verbessern
Menschen, die Anspruch auf Schutz haben und dauerhaft in Deutschland bleiben,
sollen schnell Arbeit finden und sich ihren Lebensunterhalt selbst verdienen können.
Zentrale Voraussetzung für die Integration in Gesellschaft und Arbeitswelt sind
Deutschkenntnisse. Der Bund wird die Integrationskurse wie mit den Ländern bereits
vereinbart für Asylbewerber und Geduldete öffnen und die Mittel entsprechend dem
gestiegen Bedarf aufstocken. Ebenso wird eine bedarfsgerechte Finanzierung der
berufsbezogenen Sprachförderung durch zusätzliche Bundesmittel sichergestellt.
• Das Leiharbeitsverbot für Asylbewerber und Geduldete entfällt nach drei
Monaten.
• Um die Arbeitsmarktintegration von Flüchtlingen frühzeitig und zielgerichtet zu
unterstützen, werden wir die Mittel für arbeitsmarktpolitische Maßnahmen und für
die berufsbezogene Deutschförderung und für qualifiziertes Personal in den
Jobcentern entsprechend dem steigenden Bedarf aufstocken.

6. Alternativen zum Asylweg schaffen
Für Angehörige der Staaten des Westbalkan (Bosnien-Herzegowina, Mazedonien,
Serbien, Kosovo, Albanien und Montenegro) wollen wir Möglichkeiten der legalen
Migration aus dem Herkunftsland zur Arbeitsaufnahme in Deutschland schaffen. Wer
einen Arbeits- oder Ausbildungsvertrag mit tarifvertraglichen Bedingungen vorweisen
kann, soll arbeiten oder eine Ausbildung aufnehmen dürfen.

7. Sozialen Wohnungsbau ausbauen
Der aktuelle Zuzug von Flüchtlingen und Asylbewerbern verstärkt den Bedarf an
bezahlbarem Wohnraum, insbesondere auf bereits angespannten Wohnungsmärkten.
Der Bund unterstützt Länder und Kommunen beim Neubau von Wohnungen und bei der
Ausweitung des Bestands an Sozialwohnungen.
• Der Bund wird Kommunen und kommunalen Gesellschaften über
Konversionsliegenschaften hinaus auch weitere Immobilien und Liegenschaften
schnell und verbilligt für den sozialen Wohnungsbau bereitstellen.
• Der Bund und die Länder prüfen, wie mittels steuerlicher Anreizinstrumente der
Neubau von preiswertem Wohnraum in Gebieten mit angespannter
Wohnungslage gefördert werden kann.

8. Unterstützung und Koordinierung des freiwilligen Engagements
Zahlreiche Menschen in Deutschland engagieren sich ehrenamtlich bei der Aufnahme
von Menschen in Not. Das freiwillige Engagement der Bürgerinnen und Bürger ist von
unschätzbarem Wert. Wir werden diese Arbeit unterstützen und beim Freiwilligendienst
des Bundes bis zu 10.000 zusätzliche Stellen einrichten.

 
 

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