Ein Diskussionsbeitrag von André Glöckner
Freiheit, Gerechtigkeit und Solidarität sind die Schlagworte sozialdemokratischer Politik. Sie bilden die Richtschnur unseres Handelns. Im Streben nach einer Gesellschaft, in der die Starken solidarisch für die Schwachen einstehen, die freie Entfaltung der Persönlichkeit im Einklang mit der Freiheit der Mitmenschen erfolgt und ein größtmöglicher Interessenausgleich stattfindet.
Einen Ausgleich widerstreitender Interessen zu erreichen, gestaltet sich mitunter schwierig. Dies gilt vor allem dann, wenn die Kräfteverteilung zu Ungunsten einer der Partner ausfällt...
... Ein echter Interessenausgleich ist nur zu verwirklichen, wenn beiden Parteien eine etwa gleichstarke Verhandlungsposition zukommt. Dies dürfte in privatautonomen Verhandlungen um Arbeitsverträge und damit um das Arbeitsentgelt eher die Ausnahme sein. In der Regel wird der Arbeitgeber die stärkere Verhandlungsposition innehaben. Besonders bei hoher Arbeitslosigkeit und wenn die Arbeit nur geringe Anforderungen an Qualifikation und Können der Arbeitnehmer stellt, ist das Machtungleichgewicht zugunsten der Arbeitgeber erheblich.
In der Konsequenz dieser Machtasymmetrie ist der Gesetzgeber angehalten, für bestimmte arbeitsrechtliche Vertragsbestandteile gesetzliche Untergrenzen zu fixieren. Damit wird der Gestaltungsspielraum für einen Teil der Vertragsbestimmungen geschmälert und in die Vertragsfreiheit eingegriffen. Die grundsätzliche Notwendigkeit einer Arbeitsmarktregulierung ist dennoch überwiegend akzeptiert. Gäbe es keinen Bedarf dafür, wäre jedwede bestehende Regulierung überflüssig. Fehlt es an einem annähernden Kräftegleichgewicht, hat der Gesetzgeber, vor allem seiner sozialstaatlichen Verpflichtung wegen, korrigierend einzugreifen. Das Ausmaß des Eingriffs in die Vertragsfreiheit wird dabei immer davon abhängen, welches Schutzniveau erreicht werden soll.
Erfolgt von Staatsseite ein Eingriff in das Lohngefüge über ein Mindestentgelt, findet zwangsläufig auch ein Eingriff in die (Vertrags)Freiheit und damit in die Grundrechte statt. Ein solcher Eingriff ist zu begründen und an seiner Verhältnismäßigkeit bzw. Angemessenheit zu messen. Wenn wir über die Einführung einer gesetzlichen Lohnuntergrenze diskutieren, sind diese Grundsätze stets im Auge zu behalten. Der Staat hat neben seinem verfassungsrechtlich verankerten Sozialstaatsauftrag ebenso die Aufgabe, die Grundrechte und Grundfreiheiten insgesamt zu schützen und zu garantieren.
Es bleibt also festzuhalten, dass (Lohn)Gerechtigkeit als Ergebnis eines beiderseitigen Interessenausgleichs definiert werden kann. Wie hoch müsste demzufolge ein „gerechter Mindestlohn“ ausfallen? Dabei sollte man sich zunächst in Erinnerung rufen, welche Bedeutung der Lohn für denjenigen hat, der ihn empfängt, und welche für denjenigen, der ihn zu zahlen hat. Für den Arbeitnehmer ist und bleibt sein Arbeitsentgelt die wesentliche Einkommensquelle zur Bestreitung seines Lebensunterhalts. Wie viel Geld ihm seine Arbeit einbringt und welchen Gegenwert an Waren und Dienstleistung er dafür erhält, bestimmt entscheidend seinen Lebensstandard und mithin die Lebensqualität. Für den Arbeitnehmer ist der Lohn nicht zuletzt ein wichtiger Motivationsfaktor, beste Leistungen in der Arbeit zu erbringen.
Dabei darf nie in Vergessenheit geraten, dass aller Lohn vorher im Unternehmen erwirtschaftet werden muss. Für den Arbeitgeber sind Löhne im Kern nichts anderes als Personalkosten, die nach Möglichkeit klein gehalten werden sollten. Steigende Löhne, die nicht von Produktivitätssteigerungen gedeckt sind, müssen zwangsläufig ihren Niederschlag in den Produktpreisen finden oder den Unternehmensgewinn reduzieren. Fällt der Gewinn geringer aus, bleibt weniger Geld für Gesellschafter oder Besitzer des Unternehmens übrig. Es handelt sich also im weitesten Sinne um einen Umverteilungsprozess, angeschoben durch den Mindestlohn, an dessen Ende der Arbeitnehmer besser gestellt wird.
Ist eine solche Umverteilung der Unternehmenserträge gerecht(fertigt)? Hilft ein Mindestlohn in den untersten Einkommensschichten einen Interessenausgleich herzustellen? Wir werden dies noch weiter zu diskutieren haben. Und dazu gehört auch, sich über die Höhe eines solchen Mindestentgeltes sehr gründlich Gedanken zu machen. Denn im Interesse der Arbeitnehmer und aller Arbeitssuchenden liegt natürlich auch, ihre Arbeit zu behalten beziehungsweise wieder Arbeit zu finden. Denn nichts kann ungerechter sein, als von der Arbeitswelt ausgegrenzt zu werden.