B

Ordnung in der Flüchtlingspolitik: helfen, steuern, integrieren

Veröffentlicht am 30.11.2015 in Bundespolitik

Viele Menschen beantragen derzeit Asyl in Deutschland. Die meisten von ihnen flüchten vor Krieg, Terror und Verfolgung in ihren Heimatländern und suchen bei uns Schutz und Hilfe. Für Bund, Länder und Kommunen ist das eine große Herausforderung. Zahlreiche haupt- und ehrenamtliche Helferinnen und Helfer kümmern sich in den Städten und Gemeinden darum, die Flüchtlinge aufzunehmen und zu versorgen – und stoßen vielerorts an die Grenzen ihrer Belastbarkeit, weil so viele Menschen gleichzeitig kommen.

Für die SPD-Bundestagsfraktion ist klar: Verfolgten und Kriegsflüchtlingen müssen wir helfen. Aber um helfen zu können, müssen wir den Zuzug ordnen und steuern. Wir haben im Bund Maßnahmen beschlossen, um mehr Ordnung in die Aufnahme der Hilfesuchenden zu bringen, Asylverfahren zu verkürzen, Länder und Kommunen bei der Versorgung und Unterbringung zu unterstützten und die rasche Integration von Flüchtlingen mit Bleibeperspektive durch Spracherwerb und Arbeit zu fördern.

Ordnen und steuern

Geordnete und schnelle Asylverfahren sind die Voraussetzung dafür, dass wir die Ankommenden gut versorgen und die, die bleiben werden, schnell integrieren können. In der Großen Koalition sorgen wir deshalb für mehr Ordnung bei der Erstaufnahme von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern. Zur besseren Steuerung übernimmt der Bund die Verteilung der Asylbewerber auf die Bundesländer. Hierzu werden Wartezentren für ankommende Flüchtlinge eingerichtet. Um die Grenzen besser zu kontrollieren und geordnete Verfahren bei der Einreise sicherzustellen, erhält die Bundespolizei in den nächsten drei Jahren 3000 zusätzliche Stellen. Außerdem haben wir verabredet, dass alle Asylbewerber in Deutschland einen einheitlichen Ausweis erhalten und in einer Datenbank registriert werden. Damit beenden wir das Nebeneinander von verschiedenen Datensystemen und verhindern Mehrfachregistrierungen. Unser Ziel ist es, möglichst nur Menschen auf die Kommunen zu verteilen, die bleiben dürfen. Deshalb sollen die Asylverfahren nach Möglichkeit bereits während des Aufenthalts in der Erstaufnahmeeinrichtung abgeschlossen werden. Der Bund unterstützt die Länder dabei, aus-reichende Kapazitäten in den Einrichtungen zu schaffen. Um die Asylverfahren zu beschleunigen, werden beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge insgesamt 4000 neue Stellen geschaffen. Asylbewerber können verpflichtet werden, länger in der jeweiligen Einrichtung zu bleiben. Asylbewerber aus sicheren Herkunftsstaaten haben in der Regel keine Chance auf Anerkennung. Ihre Anträge sollen künftig in speziellen Aufnahmeeinrichtungen bearbeitet werden und innerhalb von maximal drei Wochen abgeschlossen sein. Dort soll eine verschärfte Residenzpflicht gelten: Sie dürfen die Städte oder Landkreise ihrer Aufnahmeeinrichtung nicht verlassen. Menschen, die nicht anerkannt werden, sollen direkt aus den Aufnahmeeinrichtungen in ihre Heimatländer zurückgeführt werden. Der Bundestag hat seit 2014 sechs Balkanstaaten als sichere Herkunftsländer eingestuft. Ausreisepflichten können künftig leichter durchgesetzt werden. Gleichzeitig sorgen wir dafür, dass Menschen aus diesen Staaten abseits des Asylverfahrens Möglichkeiten bekommen, in Deutschland zu arbeiten. Um die Dynamik der Flüchtlingsbewegungen in den Griff zu bekommen, müssen auch auf internationaler Ebene die Bedingungen für eine bessere Kontrolle und Steuerung geschaffen werden. So setzen wir uns für eine wirksame Kontrolle der EU-Außengrenze und ein wirksames europäisches System der Registrierung und Verteilung von Flüchtlingen ein. In der Europäischen Union sollten Kontingente für Bürgerkriegsflüchtlinge festgelegt werden, die fair auf die Mitgliedstaaten verteilt werden. 

Helfen und versorgen

Die Verantwortung für die Versorgung und Unterbringung von Asylsuchenden liegt bei den Ländern und Kommunen. Der Bund unterstützt sie dabei. Für 2015 haben Länder und Kommunen eine Soforthilfe von 2 Milliarden Euro für die Aufnahme und Unterbringung von Asylsuchenden erhalten. Ab 2016 beteiligt sich der Bund mit einer monatlichen Pauschale von 670 Euro pro Asylbewerber für die Dauer des Verfahrens zuzüglich einem Monat im Fall der Ablehnung. Außerdem erhalten Länder und Kommunen 350 Millionen Euro jährlich für die Versorgung von unbegleiteten Kindern und Jugendlichen. Durch Änderungen im Bauplanungsrecht und bei den energetischen Anforderungen erleichtern wir die Bereitstellung von Flüchtlingsunterkünften. Der Bund stellt den Kommunen kostenfrei Immobilien für die Unterbringung zur Verfügung und übernimmt die Herrichtungskosten. Die Länder erhalten in den kommenden vier Jahren 2 Milliarden Euro zusätzlich für den sozialen Wohnungsbau. Diese Leistungen kommen allen Bürgerinnen und Bürgern zugute. Außerdem verbessern wir die Gesundheitsversorgung der Asylsuchenden und verringern den Verwaltungsaufwand in den Kommunen. Für ein Sonderprogramm des Bundesfreiwilligendienstes in der Flüchtlingsarbeit schaffen wir 10.000 zusätzliche Stellen.

Erfolgreich integrieren 

Viele der Menschen, die aus Syrien oder dem Irak zu uns kommen, werden länger bei uns bleiben. Die große Aufgabe der nächsten Jahre wird darin bestehen, sie gut in unsere Gesellschaft zu integrieren. Dazu müssen sie möglichst schnell die deutsche Sprache lernen und Anschluss an den Arbeitsmarkt finden. Deshalb haben wir die Integrationskurse für Asylbewerber und Geduldete mit guter Bleibeperspektive geöffnet und mehr Geld dafür bereitgestellt. Damit haben nicht mehr nur Asylberechtigte, deren Antrag bereits anerkannt ist, Zugang zu intensivem Sprach- und Orientierungsunterricht. Anerkannten Asylberechtigten, Flüchtlingen und subsidiär Schutzberechtigten steht der Arbeitsmarkt uneingeschränkt offen. Die SPD-Bundestagsfraktion hat für den Haushalt 2016 durchgesetzt, dass die Leistungen zur Eingliederung in Arbeit um 250 Millionen Euro erhöht werden, die Verwaltungsmittel in der Grundsicherung um 325 Millionen Euro. Damit können bundesweit rund 3.800 Stellen in den Jobcentern geschaffen werden. Für Asylbewerber und Geduldete haben wir bessere Möglichkeiten durchgesetzt, auf dem Arbeitsmarkt Fuß zu fassen. Sie können sich jetzt bereits nach drei Monaten um einen Job auf dem regulären Arbeitsmarkt bewerben. Voraussetzung ist, dass es keine geeigneten Bewerber oder Bewerberinnen mit deutscher oder EU-Nationalität gibt und dass die Arbeitsbedingungen mit denen von inländischen Beschäftigten vergleichbar sind. Die Vorrangprüfung gilt 15 Monate. Die Prüfung der Arbeitsbedingungen besteht für 48 Monate. Für Praktika, betriebliche Ausbildungen und Tätigkeiten, die die Voraussetzungen der „Blauen Karte EU“ erfüllen, entfällt die Vorrangprüfung schon nach drei Monaten. Auch das Leiharbeitsverbot haben wir verkürzt: Es entfällt für Fachkräfte schon nach drei Monaten, für alle anderen Asylbewerber und Geduldeten nach 15 Monaten. Auch vermittlungsunterstützende Leistungen der Arbeitsagenturen stehen Asylbewerbern mit guter Bleibeperspektive früher offen. Zudem verbessern wir die Unterstützung junger Asylsuchender bei der Aufnahme einer Berufsausbildung. Die Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse soll beschleunigt werden. Für eine erfolgreiche Integration wird es in den kommenden Jahren entscheidend darauf ankommen, eine nachhaltige Integrationsinfrastruktur aufzubauen und massiv in Bildung und Chancengleichheit für alle zu investieren. So können wir die Vorteile nutzen, die die Einwanderung angesichts der demografischen Entwicklung unserem Land bieten kann.

Fluchtursachen bekämpfen

Niemand verlässt ohne Grund seine Heimat und begibt sich auf eine gefährliche Reise. Allein 60 Prozent der Menschen, die nach Deutschland flüchten, kommen aus den Bürgerkriegsgebieten in Syrien und dem Irak. Sie flüchten vor Krieg und Verfolgung, und auch vor den katastrophalen Zuständen in den Flüchtlingslagern. Deswegen ist zuallererst humanitäre Hilfe gefragt – vor allem in den großen Flüchtlingslagern in den Nachbarländern Syriens. Ziel der SPD-Bundestagsfraktion ist es, die Situation dort in kurzer Zeit grundlegend zu verbessern, so dass die Menschen nicht mehr aus Mangel an Nahrung oder Schulplätzen für ihre Kinder nach Europa kommen müssen. Dazu müssen die Lebensbedingungen in der Türkei, in Jordanien und im Libanon verbessert und menschenwürdige Flüchtlingsunterkünfte aufgebaut werden. Zu diesem Zweck setzen wir uns auch für ein entsprechendes Abkommen mit der Türkei ein. Die Mittel für die humanitäre Hilfe haben wir in diesem Jahr nochmal erhöht. Seit 2012 hat Deutschland über 1 Milliarde Euro zur Verfügung gestellt. Für 2015 bis 2017 wird diese Summe um weitere 500 Millionen Euro angehoben. Zudem wird der Bund sein Engagement für die Bewältigung und Vorbeugung von Krisen aus-bauen und die entsprechenden Mittel aufstocken. Auf diplomatischer Ebene setzt sich die Bundesregierung mit aller Kraft für Fortschritte bei der politischen Regelung des Syrien-Konflikts ein. Nicht zuletzt durch das Engagement von Außenminister Frank-Walter Steinmeier (SPD) ist es gelungen, dass die zentralen regionalen Akteure sowie die USA und Russland an einem Verhandlungstisch sitzen.

 
 

SPD KREISVERBAND


Adam-Ries-Str. 16
09456 Annaberg-Buchholz
03774 / 82 52 924

Öffnungszeiten: Nach Vereinbarung

kontakt@spd-erzgebirge.de
www.spd-erzgebirge.de

Kreistagsfraktion

Adam-Ries-Str. 16
09456 Annaberg-Buchholz

www.spd-kreistag-erz.de

Jörg Neubert (Vorsitzender):
Telefon: 0160 92231621
Mail: joerg.neubert@spd-kreistag-erz.de

Simone Lang

Mitglied des Sächsischen Landtages

Vorstadt 12
08340 Schwarzenberg
03774/8252924

Schneeberger Str. 20
08280 Aue-Bad Schlema
03771/5956474

buero@simone-lang-spd.de
www.simone-lang-spd.de

NADJA STHAMER

Mitglied des Deutschen Bundestages

Schneeberger Str. 20
08280 Aue-Bad Schlema

erzgebirge@nadja-sthamer.de
www.nadja-sthamer.de