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Sächsischer Rechnungshof rügt Landratsamtsneubau

Veröffentlicht am 10.07.2013 in Kommunales

Die Kosten für den Landratsamtneubau im Erzgebirge steigen unaufhörlich an. Der verantwortliche Landrat, Frank Vogel (CDU), sieht sich zunehmend auch öffentlicher Kritik ausgesetzt. Wie die Freie Presse heute berichtet, haben sich die Kosten von geplant 10 Mio € auf 18,3 Mio € nahezu verdoppelt.

Dabei hatte der Sächsische Rechnungshof auf Einsparmaßnahmen hingewiesen und Mängel bei der Vergabe des Planungsauftrages beanstandet. Dazu heißt es auf den Seiten 117 bis 121, Band II des Jahresberichts:

"Die Planung des Erzgebirgskreises ist insbesondere für den Neubau unwirtschaftlich" ... ...

„Der Erzgebirgskreis muss mit Mehrkosten rechnen.“

„Der Erzgebirgskreis legte in seiner Aufgabenstellung zum VOF-Verfahren keine Raumgrößen fest.“

„Die geplanten Büroflächen im Neubau des Erzgebirgskreises übersteigen die Vorgaben der RLBau3 um insgesamt rd. 186 m². Dadurch entstehen vermeidbare Bauwerkskosten. Zudem fallen für die zu groß geplanten Flächen vermeidbare Betriebskosten an.“

„Durch den ungünstigen Gebäudeentwurf hat der Landkreis für die Klimatisierung von 14 innenliegenden Räumen höhere Betriebskosten in Kauf zu nehmen. Im Rahmen der baubegleitenden Prüfung hat der SRH das LRA des Erzgebirgskreises frühzeitig anhand der Genehmigungsplanung auf unwirtschaftliche Flächen- und Raumverhältnisse und Optimierungsmöglichkeiten hingewiesen. Der Erzgebirgskreis nutzte diese Möglichkeiten im Zuge der Flächenüberarbeitung zur Ausführungsplanung nur begrenzt.“

„Bei einer an den Vorgaben der RLBau Sachsen orientierten und nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten ausgerichteten Planung hat der SRH gegenüber der bautechnischen Lösung Flächenreserven von rd. 1.184 m² errechnet.Aufgrund des deutlich geringeren Unterbringungsbedarfes von rd. 523 m² für das 5. Obergeschoss im Neubau sollte die Notwendigkeit der Ausbildung dieses Geschosses geprüft werden. Die Einsparung von weiteren Bau- und Bewirtschaftungskosten wäre möglich.“

„Beim Erzgebirgskreis wurde der maßgebliche Schwellenwert für die Anwendung der VOF bei der Technischen Ausrüstung überschritten. Der Landkreis hat die Aufträge dementgegen ohne förmliches Verfahren vergeben.“

„Gegen die VOF wurde verstoßen.“ (Vergabeordnung für freiberufliche Leistungen, Anm d. Red.)

„Die Auffassung des LRA des Erzgebirgskreises zur Planerfreiheit kann mit dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit nicht in Einklang gebracht werden.“

„Im Rahmen der baubegleitenden Prüfung hat der SRH das LRA frühzeitig auf unwirtschaftliche Flächen- und Raumverhältnisse und Optimierungsmöglichkeiten hingewiesen. Leider nutzte der Erzgebirgskreis diese Möglichkeit im Zuge der Flächenüberarbeitung nur begrenzt....“

„Der SRH hat das Vergabeverfahren geprüft. Die Feststellung zum Verstoß gegen die VOF bleibt bestehen.“

Quelle: Sächsicher Rechnungshof, Jahresbericht 2012, Band II: Kommunalfinanzen, Ergebnisse der überörtlichen Kommunalprüfung, Seiten 117-121"

 
 

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