Dr. Simone Raatz: „Das klare Bekenntnis zur Studiengebührenfreiheit ist eine Forderung der SPD-Fraktion. Die Staatsregierung hat sie jetzt im Gesetz verankert“
Der Zugang zur Bildung muss unabhängig vom Geldbeutel und seiner Herkunft möglich sein! Zu diesem Grundsatz hat sich die sächsische Staatsregierung heute eindeutig bekannt. Dies gilt sowohl für den ersten berufsqualifizierenden Abschluss –den Bachelor – als auch für jeden ersten Masterstudiengang, unabhängig davon, ob der Master unmittelbar auf den Bachelor aufbaut oder nicht“, so Dr. Simone Raatz.
"Mit dem Gesetzentwurf werde eine wirkliche Hochschulautonomie Realität. Sie gebe den Hochschulen den Freiraum selbstverwaltet mit ihren Ressourcen umzugehen," so die Hochschulpolitikerin. Ungeachtet dieser Personalautonomie bleibe die Arbeitgeberfunktion der Hochschulen grundsätzlich nach wie vor beim Freistaat Sachsen. Das heißt, die Beschäftigten der Hochschulen werden nach dem Tarifvertrag der Länder bezahlt – sofern sie nicht Beamte sind. „Auch unserer Forderung nach Qualitätssicherung von Lehre und Forschung ist die Staatsregierung nachgekommen,“ erklärte die hochschulpolitische Sprecherin der SPD-Fraktion. „Der Gleichstellungsauftrag ist im neuen Gesetz verankert worden und somit ein System zur Sicherung der Qualität fester Bestandteil der Gesetzesnovelle.“ „Auf die Mitwirkungsmöglichkeiten der Studenten im Bereich Lehre und auf den Gebieten der Studienorganisation haben wir als SPD-Fraktion ebenfalls großen Wert gelegt und sehen diese Vorstellungen in der neuen Hochschulgesetzesnovelle weitgehend verwirklicht,“ betont Dr. Simone Raatz.