B

Urteilsbegründung zu rechtswidriger Extremismusklausel weitere Ohrfeige für Ministerin Schröder

Veröffentlicht am 26.06.2012 in Pressemitteilung

Das Verwaltungsgericht Dresden hat die Begründung zum Urteil vom 25. April zur Rechtswidrigkeit der Extremismusklausel vorgelegt.

Dazu erklärt die Leipziger Abgeordnete und stellvertretende Sprecherin für Strategien gegen Rechtsextremismus der SPD-Bundestagsfraktion, Daniela Kolbe:

„Die Begründung des Gerichts zur Rechtswidrigkeit der sogenannten Demokratieerklärung bestätigt die seit langem schon geäußerten Kritikpunkte der SPD. Sowohl Teile der Erklärung selber als auch die Nebenbestimmungen der Erklärung sind zu unbestimmt und damit rechtswidrig.

Das Gericht legt in seiner Begründung dar, dass die Unterzeichner der Klausel durch die verwendeten unbestimmten Begriffe gezwungen werden ihre Arbeit zu beschränken. So sollen die Veranstalter z.B. selbst bei öffentlichen Podiumsdiskussionen sicher stellen, dass das Publikum in „verantwortlicher Weise“ diskutiert. Was damit gemeint ist, weiß natürlich niemand und schafft somit Rechtsunsicherheit. Die Konsequenz des Urteils kann daher nur sein, die gesamte Extremismusklausel endlich abzuschaffen.

Die sogenannte Demokratieerklärung kriminalisiert all jene, die sich gegen Rechtsextremismus und für Demokratie in unserem Land engagieren und stellt sie in eine potentiell „extremistische“ Ecke. Diese Politik von Frau Schröder hat dem Kampf gegen Rechtsextremismus bisher schon massiven Schaden zugefügt. Die Demokratieerklärung muss sofort abgeschafft werden."