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Volksantrag „Gemeinschaftsschule in Sachsen“ im Erzgebirge"

Veröffentlicht am 03.10.2018 in Service

Öffnungszeiten für Unterschriften in den SPD- Bürgerbüros

vom 29.09. - 07.12.2018

 

Schwarzenberg, Vorstadt 12

Mo.-Mi. 9-16 Uhr, Do. 9-18 Uhr, Fr. 9-15 Uhr

 

 

Annaberg-Buchholz, Adam-Ries-Str. 16 (GDZ)

Mi. 10:00 – 18:00 Uhr, Fr. 10-16:00 Uhr

 
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POSITIONSPAPIER
Unsere Kinder werden in den Schulen viel zu früh voneinander getrennt – daran hat das neue Schulgesetz nichts geändert. Daher soll mit einem Volksantrag zur Ergänzung des Schulgesetzes künftig auch in Sachsen die Möglichkeit geschaffen werden, Längeres gemeinsames Lernen zu realisieren.

SCHULE IN SACHSEN
Schülerinnen und Schüler werden in Sachsen nach der 4. Klassenstufe weiterführenden Schularten zugeordnet. Dabei ist unbestritten, dass die Entwicklungsmöglichkeiten der Kinder zu diesem Zeitpunkt noch nicht genau bestimmbar sind. Dennoch gibt es Längeres gemeinsames Lernen in Sachsen bislang grundsätzlich nur an freien Schulen und mit Ausnahmeregelung an der Nachbarschaftsschule Leipzig und dem Chemnitzer Schulmodell. In neun deutschen Bundesländern gehören Gemeinschaftsschulen zur Schullandschaft und haben sich bewährt. International sind Längeres gemeinsames Lernen und Gemeinschaftsschulen ohnehin Standard.

GRÜNDE FÜR LÄNGERES GEMEINSAMES LERNEN

• WENIGER SCHULSTRESS: Die frühe Entscheidung über die weitere Schullaufbahn ist nicht objektiv und verstärkt den Schulstress und belastet Kinder, Eltern und Lehrende sozial und psychisch.

• ELTERNWILLEN UMSETZEN: Mehr als zwei Drittel der Eltern schulpflichtiger Kinder plädieren bundesweit für Längeres gemeinsames Lernen über die vierte Klasse hinaus (JAKO-O Elternstudie von Killus/Tillmann 2017). 60 Prozent sind der Ansicht, dass der gemeinsame Unterricht den verschiedenen Lernvoraussetzungen besser Rechnung tragen kann.

• AUCH DIE MEHRHEIT DER SACHSEN IST DAFÜR: In einer repräsentativen Befragung des EMNID-Instituts (2017) haben die Sachsen ein klares Bekenntnis zu einem Längeren gemeinsamen Lernen in der Schule abgelegt. Knapp zwei Drittel lehnten die bislang übliche Aufteilung der Kinder nach der vierten Klasse ab. 66 Prozent sprachen sich für die Einführung einer Gemeinschaftsschule aus. Die Befürwortung ist bei unter 30-Jährigen besonders hoch.
 
• SCHULSCHLIESSUNGEN VERMEIDEN: Gemeinschaftsschulen sind geeignet, unterschiedlichen regionalen Bedingungen gerecht zu werden und auch für den Schulerhalt im ländlichen Raum zu sorgen.

• CHANCENGLEICHHEIT DURCH BESSERE FÖRDERUNG: Gemeinschaftsschulen bieten mit einem durchlässigen und individualisierten Lernangebot allen Schülerinnen und Schülern bessere Entwicklungschancen. Bei der aktuellen Sonderauswertung von PISA (2018) zeigte sich, dass eine gute soziale Mischung der Schülerschaft ein Erfolgsfaktor ist, um alle Kinder zu guten Leistungen zu bringen.
 
 

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