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Qualifizierungszeit beschlossen: Drei Tage für Weiterbildung und Ehrenamt in Sachsen

Veröffentlicht am 05.02.2026 in Pressemitteilung

Der Sächsische Landtag hat das Gesetz zur Einführung der Qualifizierungszeit beschlossen. Ab dem 1. Januar 2027 erhalten Beschäftigte in Sachsen einen Rechtsanspruch auf drei Tage bezahlte Qualifizierungszeit pro Jahr. Mit dem Beschluss setzt der Landtag einen im Koalitionsvertrag vereinbarten Kompromiss um. Ausgangspunkt war der Volksantrag „5 Tage Bildungszeit für Sachsen“, der von über 55.600 Menschen unterstützt wurde.

Der Vorsitzende der SPD-Fraktion im Sächsischen Landtag, Henning Homann, erklärt dazu:

„Mit der Qualifizierungszeit wird ein neues Arbeitnehmerrecht eingeführt. Das freut mich als Sozialdemokraten ganz besonders. Denn gute Arbeit bedeutet nicht nur faire Bezahlung, sondern auch Zeit für Qualifizierung, Engagement und Weiterentwicklung. Die SPD hält Wort. Nach einem Jahr Koalition haben wir zwei unserer zentralen Wahlversprechen eingelöst. Mit dem Sachsenfonds haben wir den Investitionsstau angepackt, mit der Qualifizierungszeit stärken wir jetzt die Menschen, die jeden Tag arbeiten, sich engagieren und unsere Gesellschaft zusammenhalten.”

Dazu ergänzt MdL Simone Lang, SPD-Landtagsabgeordnete für das Erzgebirge:

„Auch bei uns kommt die Bildungszeit – dank der vielen Engagierten, Vereine und Verbände vor Ort, die gemeinsam mit uns dafür gekämpft haben. Ob im Sportverein, bei der Feuerwehr, in der Jugendarbeit oder in sozialen Initiativen: Ohne dieses starke Ehrenamt würde unser Zusammenleben hier im Erzgebirge nicht funktionieren. Die Qualifizierungszeit gibt diesen Menschen endlich den Rückhalt, den sie verdienen.

Mit der Qualifizierungszeit stärken wir Weiterbildung und ehrenamtliches Engagement ganz konkret vor Ort. Ob betriebliche Fortbildung, Trainerlizenz im Sport oder Lehrgänge bei Feuerwehr und Rettungsdiensten – all das ist kein Urlaub, sondern ein Dienst an der Gesellschaft. Der heutige Beschluss schafft dafür die nötigen Freiräume und ist ein echter Gewinn für die Menschen im Erzgebirge.“

Der Anspruch umfasst drei Tage pro Jahr für berufliche Weiterbildung, Qualifizierung für das Ehrenamt sowie politische Bildung. Die Qualifizierungszeit muss mit zwölf Wochen Vorlauf beantragt werden. Arbeitgeber mit weniger als 20 Beschäftigten werden durch eine anteilige Erstattung des Arbeitsentgelts durch den Freistaat Sachsen entlastet. Um die betriebliche Organisation zu sichern, kann die Qualifizierungszeit versagt werden, wenn bereits ein Viertel der Beschäftigten im Betrieb den Anspruch im laufenden Jahr nutzt.

Die Qualifizierungszeit tritt zum 1. Januar 2027 in Kraft und ist ein wichtiger Schritt für eine moderne Arbeitskultur, starke Ehrenämter und mehr Weiterbildung in Sachsen.

 
 

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