"Investitionen in Bildung und Schule stehen schon länger ganz oben auf unserer Aufgabenliste. Die heute beschlossenen Mittel sind ein weiterer Schritt, sie reichen jedoch nicht aus. Deshalb hatten wir im Dezember in der Absichtserklärung mit der CDU vereinbart, dass wir ein Landesprogramm zur Förderung von Kindertagesstätten- und Schulhausbau in den Kommunen auflegen. Im aktuellen Haushaltsentwurf der Staatsregierung für 2019 und 2020 spiegelt sich diese Vereinbarung jedoch noch nicht wider. Hier ist nun das Parlament gefragt. Denn bevor der Haushalt von uns beschlossen werden kann, muss diese Zukunftsaufgabe geklärt sein", betont Simone Lang, Mitglied im Haushalts- und Finanzausschuss.
Hintergrund: Die Mittel des Schulinvestitionsprogramms in Höhe von 195,7 Millionen Euro werden den Kommunen als zusätzliches Budget „Schulhausbau“ innerhalb des Programms „Brücken in die Zukunft“ zur Verfügung gestellt. Rund 178 Millionen Euro kommen aus dem Kommunalinvestitionsförderungsfonds des Bundes. Hierfür hatte der Bund im Sommer 2017 das Grundgesetz geändert und direkte Finanzhilfen für finanzschwache Kommunen ermöglicht. Die übrigen rund 17,8 Millionen Euro werden aus Landesmitteln beigesteuert. Den entsprechenden Beschluss haben die Abgeordneten des Sächsischen Landtages am 25. April 2018 gefasst. Die Mindestinvestitionssumme beträgt 40.000 Euro pro Maßnahme. Der Fördersatz beträgt 75 Prozent, in Ausnahmefällen bis zu 90 Prozent. Innerhalb der Landkreise erfolgt die Verteilung der Mittel nach dem bekannten Maßnahmeplanverfahren in kommunaler Eigenverantwortung.