Seien wir doch mal ehrlich:
Wir alle wissen, dass das Wählen mit 16 Jahren bei Kommunalwahlen für die Mehrheit der Jugendlichen in Deutschland bereits Normalität ist.
Mit 16 Jahren wird bei Kommunalwahlen in den Ländern Berlin, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und im bevölkerungsreichsten Bundesland Nordrhein-Westfalen gewählt. Gerade in NRW wurden mit diesem 1998 geänderten Wahlrecht sehr gute Erfahrungen gemacht. So war die Wahlbeteilung der 16 und 17-jährigen seither regelmäßig höher, als die der 20 bis 30-jährigen. NRW-Ministerpräsident Jürgen Rüttgers – im Übrigen früher ein vehementer Gegner einer Änderung des Wahlrechts – sagt heute – ich zitiere: „Das ist eine Bereicherung unserer Demokratie, das wollen wir beibehalten!“ – Und Recht hat er!
Wir als SPD sind der Auffassung, dass eine Absenkung des Wahlalters bei Kommunalwahlen dem heutigen Reifegrad Jugendlicher entspricht und ihnen dadurch das Recht demokratischer Teilhabe ermöglicht werden sollte. Die Erfahrungen aus Nordrhein-Westfalen sowie aus nunmehr 3 Kommunalwahlen in Niedersachsen- wie wir ja alle wissen z.Z. CDU–geführte Bundesländer - zeigen, dass Jugendliche weit mehr an Kommunalwahlen interessiert sind, als spätere Altersgruppen. Auch wählen sie weder grundsätzlich extremistisch noch ziellos. Vielmehr fordern sie von der Politik ein glaubhaftes Bekenntnis zur eigenen Jugendpolitik. Nur wenn sich die Politik von der Jugend abwendet, wendet sich die Jugend von der Politik ab.
Es ist für mich daher ein schlechter Witz, einerseits ein Desinteresse der Jugend an der Politik zu beklagen, sie aber andererseits von jeder politischen Mitentscheidung fernzuhalten.
Wir erwarten von unseren Jugendlichen grundlegende Entscheidungen über ihre eigene berufliche Zukunft und ihren weiteren Lebensweg – Entscheidungen, deren Tragweite infolge der veränderten gesellschaftlichen und arbeitsmarktpolitischen Rahmenbedingungen deutlich weiter reicht, und existenzieller für die Betroffenen ist, als das Wahlrecht.
Experten sprechen davon, dass Jugendliche in ihrer Persönlichkeitsreifung – aber auch in politischen und gesellschaftlichen Fragen – heute deutlich früher urteilsfähig sind.
12 bis 15 Jährige tragen Verantwortung in so lebenswichtigen Bereichen wie der Aufenthaltsbestimmung nach der Trennung der Eltern. Jugendliche gründen Schülerfirmen, jobben um ihr Taschengeld aufzubessern oder werden als Popstars oder Olympiasieger gefeiert.
Angesichts der rasanten Veränderung der Lebenswirklichkeit von Jugendlichen scheint es ein bürokratischer Nebenschauplatz ewiger Bedenkenträger zu sein, diesen Heranwachsenden das Kreuz in der Wahlkabine zu verwehren.
Auch in der Anhörung wurde kein wirklicher Grund genannt, warum Jugendliche ab 16 vom Wahlrecht auszuschließen sind. Warum sollen sie dann nicht auf örtlicher Ebene an politischen Entscheidungen, die ihre Zukunft betreffen, teilhaben?
Wesentliche und positive Folge einer solchen Änderung des Wahlrechts in anderen Bundesländern war, dass sich die Parteien stärker um junge Menschen und vor allem um ihre Belange kümmern. Jedermann weiß, dass die Gruppe älterer Menschen ebenso wie ihr politisches Gewicht stetig steigt. Nicht nur der Landtag oder die Staatsregierung beschäftigen sich mit den zukünftig veränderten demographischen Bedingungen in Deutschland. Institutionen, Parteien, Verbände entwickeln die unterschiedlichsten Lösungsansätze.
Eine „ dritte Lebenshälfte“ - vielleicht zwischen 70 und 100 - muss gesellschaftlich und kulturell neu bewertet werden. Kinder werden immer rarer. Die höhere Lebenserwartung und die geringe Geburtenrate werden die zwischenmenschlichen Beziehungen insgesamt verändern. Diese Entwicklung bedingt eine Verschiebung der Machtverhältnisse zwischen den Generationen. Jeder von uns weiss, dass es Unterschiede bezüglich der politischen Themen der Jugend, der Erwachsenen und wenn wir genauer differenzieren auch den Alten existieren. Für mich ist es daher selbstverständlich, dass insbesondere junge Menschen ein stärkeres Sprachrohr bekommen und nicht eine Generation eine andere grundsätzlich dominiert. Ziel der SPD war und ist es seit jeher politische Teilhabe auszubauen und gerechter zu verteilen. Das Wahlalter 16 ist hierzu ein wichtiger Schritt. Schon die UN-Kinderrechtskonvention von 1989 hat mehr Partizipation von Jugendlichen gefordert.
Lassen Sie mich noch einen anderen Aspekt aufgreifen: Ein beliebtes Argument in der gesamten Diskussion ist, dass nur wählen soll, wer volljährig ist. Es gibt aber keinen zwingenden Zusammenhang zwischen Volljährigkeit und Wahlmündigkeit. Wer in die Geschichte des Wahlrechts schaut, muss zur Kenntnis nehmen, dass das Wahlrecht in den letzten 100 Jahren stetig verändert wurde. Nur einige Fakten der jüngeren Geschichte: 1972 wurde das Wahlalter von 21 auf 18 Jahre gesenkt, obwohl Jugendliche bis 1975 erst mit 21 Jahren volljährig waren. Auch das Argument, aktives und passives Wahlrecht müssten das gleiche Alter bedingen, ist in der Geschichte des Wahlrechts nicht wieder zu finden. So war es bis vor einigen Jahren noch so, dass ein 18-jähriger zwar Bundestagsabgeordneter, in vielen Ländern aber erst mit 21 Landtagsabgeordneter werden konnte.
Sie sehen – meine Damen und Herren – hier wird oft mit zweierlei Maß genommen. Seriöser Weise sollten die Gegner einer Wahlrechtsänderung nicht fadenscheinige Argumente vorschieben, sondern klipp und klar sagen, dass sie die Änderung nicht wollen. Die gleichen Argumente, die schon 1970 bei der Herabsetzung des Wahlalters auf 18 Jahre ins Feld geführt wurden, überzeugen jedenfalls nicht.
Obwohl die SPD die Kernforderung der beiden Gesetze unterstützt, konnte bisher in der Koalition kein Einvernehmen hergestellt werden. Der zweite Grund, warum meine Fraktion heute gegen die Gesetzentwürfe stimmt, ist, dass uns die inhaltliche Begleitung einer Wahlrechtsänderung insgesamt zu kurz greift. So steht für meine Fraktion fest, dass es mit einer Herabsetzung des Wahlalters allein nicht getan ist, sondern die Politik aktiv auf junge Menschen zugehen muss. Ansätze – aber eben nur Ansätze – sind in den Gesetzentwürfen zu finden. Vielleicht kann sich der eine oder andere noch an die Broschüre der „Stiftung für die Rechte zukünftiger Generationen", die wir alle zum Thema „ Wahlrecht ohne Altersgrenze „ erhalten haben, erinnern. Eine interessante Lektüre für uns alle.
Ich möchte mit einem Zitat daraus schließen: "Es heißt doch immer, „du bist Deutschland" ... Aber wie , wenn ich noch nicht einmal entscheiden darf, was in meinem Land passiert ?!" Schüler einer 7. Klasse.
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