Dresden. "Im Rahmen der Plenardebatte im Juni letzen Jahres auf Antrag der FDP „Rechtssicherheit für die Veranstalter von Sportwetten“ und wiederum auf Antrag der FDP im September „Hintergründe des Verbots von privaten Sportanbietern durch sächsische Behörden“ beschäftigen wir uns heute zum dritten Mal mit dem Thema Sportwetten. Im Vorfeld des heutigen Plenums habe ich mir überlegt – ob ich die einzelnen Argumente nochmals wiederholen sollte. Ich denke aber – dass dies aus Zeitgründen nicht erfolgen sollte. Meine entsprechenden Redebeiträge können ohne viel Aufwand im Internet nachgelesen werden. Die Meinung der SPD-Landtagsfraktion hat sich seit diesen Debatten nicht geändert."
"Ich wundere mich allerdings immer wieder, mit welcher Hartnäckigkeit und mit welchen „einfachen“ Botschaften die FDP bei diesem Thema zu Felde zieht.
Haben wir uns nicht im federführenden Wirtschaftsausschuss auf eine Anhörung im März verständigt? Dann frage ich mich – warum wieder so eine Debatte im Landtag – die Lobby lässt grüßen.
Gibt es wirklich keine wichtigeren strittigen Fragen, die wir hier diskutieren können? Oder verfolgt die FDP aus Mangel an Themen, dass alle Diskussionen aus anderen Landtagen auch hier bei uns mindestens einmal – in unserem Fall mindestens viermal behandelt werden.
Die Regierungschefs der Länder haben am 13. Dezember 2006 in Berlin mit 15:1 Stimmen den Entwurf des Staatsvertrages zum Glückspielwesen zustimmend zur Kenntnis genommen. Alleinig das von einer großen Koalition unter Federführung der CDU regierte Schleswig-Holstein sprach sich für eine Aussetzung der Beschlussfassung aus.
In drei der Bundesländer, die zugestimmt haben, ist die FDP an den Länderregierungen beteiligt. Dies sind die Länder Baden-Württemberg, Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen. Diese Länder haben den Entwurf des Staatsvertrages – wie sie in ihrem Antrag schön formulierten auch zustimmend zur Kenntnis genommen.
In den vorausgegangenen Debatten habe ich zu diesem Thema deutlich gemacht, dass sich für die SPD die Existenz des staatlichen Wettmonopols aus der Aufsichts- und Steuerungsfunktion des Staates und seiner Verpflichtung zum sozialverantwortlichen Handeln rechtfertigt. Und diese wirklich soziale Verantwortung kann nur von einem staatlichen Ausrichter gewährleistet werden.
Auch im Hinblick auf die öffentliche Anhörung im März werden wir die uns vorliegenden Anträge der FDP und Linksfraktion.PDS ablehnen."