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Rede des Abg. Martin Dulig zum Thema: „Weiterentwicklung der Förderstrategie auf dem Gebiet der Jugendhilfe“

Veröffentlicht am 26.01.2007 in Allgemein

Dresden. "All diejenigen, die sich mit dem Thema Jugendhilfe befassen, wissen, dass wir zum aktuellen Tagesordnungspunkt keine Diskussion zur künftigen Förderstrategie führen, denn die neue Förderung der Jugendhilfe innerhalb der Förderstrategie des SMS ist seit dem 1.Januar in kraft. Dennoch bietet sich die Gelegenheit und die Notwendigkeit im Rahmen unserer aller Verantwortung für junge Menschen in Sachsen, heute einen kurzen Blick zurück zu werfen, erste Probleme mit den neuen Richtlinien anzusprechen, sowie Problemlagen zu diagnostizieren, die aus unserer Sicht, noch nicht ausreichend in der neuen Förderstrategie berücksichtigt worden sind."

"In einer Beschreibung der Ausgangssituation der Jugendhilfe im Freistaat Sachsen konstatierte das SMS Anfang des Jahres 2001 die Etablierung und Stabilisierung erforderlicher Strukturen vor Ort und im überörtlichen Bereich. Zum Teil existierende Entwicklungsunterschiede einzelner Landkreise und kreisfreier Städte sei man sich bewusst und gewillt diese zu überwinden. Auch zu diesem Zweck wurde eine Förderstrategie erarbeitet, die neben der notwendigen Ausgleichsfunktion zwischen den einzelnen Landkreisen gezielt zur Weiterentwicklung der Jugendhilfe in Sachsen beitragen sollte. Die Instrumente zur Umsetzung der Förderstrategie waren vier Richtlinien.

Auf Grundlage dieser Förderstrategie und den genannten Förderrichtlinien erfolgte seit 2002 und bis zum Ende 2006 im Freistaat Sachsen die Förderung auf dem Gebiet der Jugendhilfe.

Um die Frage zu untersuchen, welche Steuerungswirkung die genannte Förderstrategie tatsächlich hat und wie sie sich auf die Aufgabenwahrnehmungen der örtlichen Jugendämter auswirkt, wurde im Mai 2003 das SMS das Unternehmen con_sens mit der Evaluation der sächsischen Förderstrategie beauftragt. Im Ergebnis der Studie wurde zwar die Förderstrategie insgesamt nicht in Frage gestellt, gleichwohl wurden Empfehlungen zu Änderungen bei den einzelnen Förderinstrumenten sowie zur Ausgestaltung des Fördervollzuges vorgeschlagen.

Die con-sens – Evaluation wurde vor allem im Bereich der überörtlichen agierenden freien Träger als sinnvoll und wichtig eingeschätzt. Nicht alle Änderungen, die con-sens in seiner Evaluation angeregt hat, wurden jedoch umgesetzt. Doch diesbezüglich sind wir uns im Klaren, dass auch eine solche Weiterentwicklung der Förderstrategie und die entsprechende Umsetzung in die jeweiligen Richtlinien einen Kompromiss darstellen.

Ist seit dem 1. Januar 2007 ist nun alles anders? Nicht alles, aber vieles.

Auch künftig sieht die Förderung der Jugendhilfe innerhalb der Förderstrategie des SMS vier Richtlinien vor. Für die künftige Förderung der örtlichen Jugendhilfe sind ab dem 01.01.2007 die Richtlinien „Jugendpauschale“, „Überörtlicher Bedarf“, „Weiterentwicklung“ und „Investitionen“ nunmehr maßgebend.
Was ändert sich nun wirklich?

Die „neue“ Förderrichtlinie Jugendpauschale entspricht weitgehend der bisherigen Jugendpauschale und damit der Richtlinie I. Doch es erfolgte eine Ausweitung der bisherigen Fördergegenstände u.a. auf Maßnahmen der Jugendgerichtshilfe und der Erziehungsberatung. Diese Ausweitung sehen wir mit Skepsis. Aus unserer Sicht sollten diese Maßnahmen, wenn schon mit Jugendhilfemitteln finanziert, allein durch den örtlichen Träger getragen werden, da es sich hier um originäre Pflichtaufgaben eines Jugendamtes handelt.

Die neue Förderichtlinie „Überörtlicher Bedarf“ soll sich künftig stärker an dem überörtlichen Planungsprozess orientieren, was wir im Grunde begrüßen.

Die neue Richtlinie Weiterentwicklung, die Elemente der alten Richtlinie IV und teilweise der Richtlinie II enthält, erfuhr eine inhaltliche Erweiterung auf örtliche Kooperations- und Vernetzungspartner.

Zu guter letzt vereint die neue Förderichtlinie Investitionen, die die in den bisherigen RL 2 und 3 enthaltenen Regelungen zu den Investitionen und die Grundsätze für die Gewährung investiver Zuwendungen im Bereich der Jugendhilfe bündelt. Aus meiner Sicht die Richtlinie die die geringsten Probleme in der Umsetzung in sich birgt, da es ja keine großartigen finanziellen Mittel hierfür gibt.

Für die SPD Landtagsfraktion bilden die derzeitigen Richtlinien eine Kompromiss. Seit knapp einem Monat sind die vier genannten Förderrichtlinien nunmehr in Kraft. Kaum Zeit, um ein erstes Resümee zu ziehen.

Erste Probleme zeichnen sich dennoch ab, vor allem im Bereich der Richtlinie III, den hier ist die Trägerbetroffenheit am größten.

Für die Träger fehlt bislang eine klare Orientierung im Antragsverfahren.
So waren bis 15.12.06 die Anträge für das Jahr 07 einzureichen. Bis auf die Aussage „Stellt die Anträge nach den neuen Förderrichtlinien“, gab es für die Träger kaum eine Orientierung. Doch die meisten Träger kannten diese Förderrichtlinien noch gar nicht. Pech für die Träger, die nicht über die notwendigen Beziehungen verfügten, um an den Richtlinientext zu gelangen.

Doch weitere Probleme zeichnen sich ab. In den kommenden drei Monaten will das Landesjugendamt mit jedem einzelnen überörtlichen Träger eine Zielvereinbarung abschließen, was wir dem Grunde nach begrüßen. Leider haben aber die überörtlichen Träger offiziell erstmals am 27.12.06 von einem Abschluss einer Zielvereinbarung erfahren.

Es wird Nachbesserungsforderungen im Bereich der Antragstellung geben, was zu neuem Verwaltungsaufwand führt und Zeitverzögerungen mit sich bringt.

Wir werden, so denke ich in absehbarer Zeit erneut, über die aktuelle Förderstrategie diskutieren, denn dann werden weitere Fragen in Raum stehen, die einer Antwort bedürfen.

Wir müssen bei den aufgeworfenen Fragen deutlich differenzieren zwischen der politischen Verantwortung von Entscheiderinnen und Entscheidern und der Umsetzungsverantwortung."