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SPD-Fraktion legt eigenen Gesetzentwurf zum Jugendstrafvollzug vor

Veröffentlicht am 29.01.2007 in Allgemein

Dresden. „Wir werden unserem Koalitionspartner am Montag einen eigenen Gesetzentwurf zum Jugendstrafvollzug vorlegen“. Dies teilte der rechtspolitische Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, Enrico Bräunig, mit. Damit, so Bräunig, reagiere die Fraktion auf den Austritt des Sächsischen Justizministeriums aus einer Arbeitsgruppe von neun weiteren Bundesländern zur Erarbeitung eines einheitlichen Gesetzentwurfes zum Jugendstrafvollzug.

„Justizminister Mackenroth kann nicht erst in einer Arbeitsgruppe mit anderen Bundesländern mitmachen und dann ohne Rücksprache mit dem Koalitionspartner austreten. Dies umso weniger, als alle anderen Bundesländer mit CDU/SPD-Regierungen sowie die CDU-Alleinregierungen Saarland und Thüringen vertreten waren“, erklärte der Rechtspolitiker.

Die SPD-Landtagsfraktion habe sich darauf verlassen, dass Sachsen im Gleichgang mit diesen Bundesländern arbeite. Um so enttäuschter sei die Fraktion jetzt. Wie Bräunig erklärte, habe sich nach dem Übergang der Gesetzgebungskompetenz auf die Bundesländer unter der Federführung Thüringens und Berlins eine Länder-Arbeitsgruppe mit dem Ziel der Erarbeitung eines einheitlichen Jugendstrafvollzugsgesetzes konstituiert. Unmittelbar vor Abschluss der Arbeitsgruppe sei der Freistaat Sachsen aus der Ländergemeinschaft ausgeschieden und habe erklärt, nicht mehr mit dem Entwurf in Verbindung gebracht werden zu wollen. „Dies hat meine Fraktion aus der Zeitung erfahren müssen!“ ärgert sich Bräunig.

Die SPD-Fraktion wolle nun mit dem eigenen Gesetzentwurf auf Fraktionsebene Verhandlungen mit dem Koalitionspartner über eine gesetzliche Regelung des Jugendstrafvollzugs aufnehmen. Eine landsgesetzliche Regelung sei bis zum 31. Dezember infolge eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts zwingend notwendig. „Unser Gesetzentwurf folgt dem Konzept ‚Fördern und Fordern’ und trägt so den besonderen Anforderungen des Bundesverfassungsgerichts an eine jugendgerechte Ausgestaltung ebenso Rechnung, wie dem Anliegen die Sicherheit der Allgemeinheit dadurch zu verbessern, junge Gefangene zu befähigen, künftig in sozialer Verantwortung ein straffreies Leben zu führen“, erklärte Bräunig weiter.

„Eine Regelung, die hinter den Entwürfen der neun anderen Länder zurückbleibt oder eine andere Systematik, verfolgt, ist mit meiner Fraktion nicht zu machen!“

Gleichzeitig teilte Bräunig allen Bestrebungen eine Absage, den Erwachsenenstrafvollzug im gleichen Atemzug und einem gemeinsamen Gesetz regeln zu wollen. Hier sei der Weg der meisten anderen Bundesländer der richtige, da das bewährte Strafvollzugsgesetz des Bundes gemäß Artikel 125a des Grundgesetzes fort gelte. Seine Fraktion lege daher – wie andere Bundesländer auch – ein in sich geschlossenes Jugendstrafvollzugsgesetz vor, das grundsätzlich keine Verweisungen auf andere Gesetze enthalte, sondern bereits aus sich heraus verständlich sei. Damit sei es für die Praxis einfach handhabbar und verfolge auch rechtssystematisch den Ansatz, den Jugendstrafvollzug nicht als Teil des Erwachsenstrafvollzugs, sondern – wie vom Bundesverfassungsgericht vorgezeichnet – als eigenständige Materie zu behandeln, lobte Bräunig den Entwurf.

Der gesamte Entwurf, mit Begründung genau 126 Seiten stark, ist als PDF-Datei auf der Homepage der SPD-Landtagsfraktion einseh- und abrufbar.