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Rede des Abg. Enrico Bräunig zum Thema „Digitalfunk“

Veröffentlicht am 25.01.2007 in Allgemein

Dresden. "Zunächst eine Anmerkung: Unsere Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten setzen ihre Funkgeräte keinesfalls als Mittel der körperlichen Gewalt ein. Sie setzen sie ein zum Miteinander-Kommunizieren, wenn sie denn funktionieren. In der freien Wirtschaft ist ein Unternehmen, das den Anschluss an eine moderne Technologie verschläft, schnell weg vom Markt."

"Anders ist dies nur bei Monopolisten – und in gewisser Weise ist unsere Polizei auch ein Monopolist.

Es geht mir allerdings nicht darum, das Sicherheitsmonopol unserer Polizei in Frage zu stellen. Ich möchte aber deutlich ins Bewusstsein rufen, mit welch unzureichenden Kommunikationsmitteln unsere sächsische Polizei arbeiten muss.

Das Thema Digitalfunk ist uralt. Im Prinzip steht seit Ende der 80er Jahre fest, dass die analoge Kommunikation der Polizei veraltet, überfordert und nicht abhörsicher ist.

Man kann der Politik zwar nicht den Vorwurf machen, dass Thema nicht rechtzeitig aufgegriffen zu haben. Dass aber bis heute keine Lösung vorliegt bzw. mit der Einführung des Digitalfunks immer noch nicht begonnen wurde, ist mehr als unbefriedigend.

Wo andere europäische Länder ihre Sicherheitsbehörden entsprechend ausgerüstet haben, arbeiten deutsche Stellen mit Museumstechnik. Die Gründe hierfür sind vielfältig.

Zum einen haben sich Bund, Länder und Kommunen ewig um die Kostenverteilung gestritten. Dann fehlte das Geld und jetzt auch noch der „richtige“ Anbieter.

Der politische Vorwurf, meine Damen und Herren von der FDP, trifft die sächsische Landespolitik allerdings nur bedingt. Zum einen hat die Koalition mit dem Doppelhaushalt 2007/008 nunmehr die notwendigen Finanzmittel bereitgestellt. Zum anderen haben alle Bundesländer gemeinsam mit dem Bund wohlmöglich aufs falsche Pferd gesetzt.

Das Angebot der DB Telematik ist – zumindest darin stimmen wir alle überein – in seiner bisherigen Gestalt nicht akzeptabel. Allerdings möchte ich die Hoffnung auf eine Einigung mit dem Anbieter noch nicht endgültig aufgeben. Schließlich haben hier beide Seiten viel zu verlieren.

Man mag darüber philosophieren, ob die frühzeitige Konzentration auf einen Anbieter richtig war. Fakt ist jedenfalls, dass auch Minister der FDP, sei es als Ressortchefs oder als Koalitionspartner in den verschiedenen Bundesländern, diese Entscheidung mit zu vertreten haben. Insoweit halte ich die einseitige und wenig selbstkritische Rückschau des FDP-Entschließungsantrags für überflüssig.

Es gibt hier nicht einen Verantwortlichen, dem der „schwarze Peter“ zugeschoben werden kann – sondern viele! Unsere sächsische Polizei erwartet jetzt einen klaren Fahrplan, wann endlich der

Digitalfunk auf den Weg kommt. Wenn wir noch lange warten, wird die von uns geplante Technik ihrerseits veraltet und günstiger als second Hand Ware bei eBay zu besorgen sein.

Für die SPD-Fraktion steht fest, dass alle Behörden und Organisationen mit sicherheitsrelevanten Aufgaben, wie die Polizei, die Feuerwehren, Rettungsdienste oder das Technische Hilfswerk von einer zukunftsfähigen Technik profitieren müssen. Alles andere ist ein unvertretbares Sicherheitsrisiko und wirkt – wie im Falle der Polizei – demotivierend im Kampf gegen hoch gerüstete Verbrecher.

Deswegen hält auch die Große Koalition in Berlin am begonnenen Aufbau der Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BDBOS) als zentrales Bund-Länder-Organ für die Einführung des Digitalfunks fest. Eine Neuausschreibung des Digitalfunks sollte allerdings aus Zeitgründen, wenn möglich vermieden werden. Als Alternative kommen möglicherweise der Systemlieferant EADS und die Telekom als Netzbetreiber in Frage.

Ich weiß, dass die Innenminister von Bund und Ländern – gerade nach dem Fiasko mit der DB Telematik – mit Hochdruck an der baldigen Einführung des Digitalfunks – notfalls mit einem anderen Anbieter – arbeiten und bis zum 31. März diesen Jahres eine Entscheidung treffen wollen. Das Eile geboten ist, ist mittlerweile so selbstverständlich, dass es dazu keines Entschließungsantrags bedarf."

 
 

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