Dresden. Rede der familienpolitischen Sprecherin der Fraktion, Dr. Gisela Schwarz, zum "Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Kindertageseinrichtungen".
Dresden. Rede der familienpolitischen Sprecherin der Fraktion, Dr. Gisela Schwarz, zum "Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Kindertageseinrichtungen".
"Betrachtet man die Kritik der Oppositionsfraktionen, sollte man meinen, wir verschlechtern das bestehende Gesetz und kürzen die Finanzen. Richtig ist, dass es einen Strauß von Wünschen gibt, die wir z. Z. nicht erfüllen können, richtig ist aber auch, dass wir als Freistaat ca. 25 Mio. in der Kita-Förderung jährlich zusätzlich ausgeben und z. B. alleine die Kosten des Schulvorbereitungsjahres tragen. Richtig ist auch, dass wir mit diesem Schritt den Forderungen nach bessere Bildungschancen entsprechen, zumal wir im Kindergarten fast alle Kinder erreichen.
In keinem anderen Bereich wird so viel zusätzliches Geld in die Hand genommen.
Wir haben keine finanziellen Spielräume noch mehr draufzusatteln, deswegen sind die Forderungen der Opposition - gebührenfreier Hort, Veränderung des Personalschlüssels (PDS), gebührenfreies letztes Kindergartenjahr (FDP) derzeit nicht umzusetzen, zumal ja auch kein Vorschlag zur Gegenfinanzierung gemacht wurde.
Hinzu kommt, dass unser Partner die Kommunen sind, die zu Recht darauf pochen, dass für die ihnen übertragenen Aufgaben durch das Land ein Ausgleich zu schaffen ist.
Der Mehraufwand, der durch unser Gesetz insbesondere im Bildungsbereich entsteht, wird mit der Erhöhung der Pauschale (fast 10%) - dies haben wohl einige vergessen, anders ist die Äußerung der Geschäftsführerin des Paritätischen Wohlfahrtverbandes nicht zu interpretieren - und der zusätzlichen Mittel für das Schulvorbereitungsjahr abgedeckt.
Natürlich hat auch die SPD Fraktion für die Zukunft weitergehende Wünsche, z. B. die Ausweitung des Rechtsanspruches - hier ist übrigens auch der Bund gefragt. Wir können uns dennoch mit diesem Gesetz und vor allem unseren Betreuungsquoten bundesweit sehen lassen. Kaum jemand gibt in diesem Bereich, die Kommunen eingeschlossen, mehr aus als Sachsen. Und dieses Gesetz trägt eine sozialdemokratische Handschrift.
Dieses Gesetz der Koalitionsfraktionen wird positives bewirken und ist kein langweiliger Kompromiss. Auch der Stil der Verhandlungen zeigt, wie wichtig und die Anregungen aus der öffentlichen Anhörung und der anderen Fraktionen in diesem Hause waren.
Immerhin haben wir noch 18 inhaltliche Änderungsanträge im Ausschuss eingebracht, die u. a. die Reihenfolge Bildung, Erziehung und Betreuung durchgängig klarstellt und die Kindertagespflege den Qualitätskriterien der Kindertageseinrichtungen gleichstellt.
Wir sind bei unserem Vorschlag geblieben, dass Kindertagespflege auch in anderen kindgerechten Räumen - also nicht nur in den Räumen der Erziehungsberechtigten oder der Tagesmutter - stattfinden kann. Dies sehen wir als eine Möglichkeit noch mehr Plätze zur Verfügung zu stellen. Um Missbrauch vorzubeugen erfordert dies sowohl die Zustimmung der Kommunen und des örtlichen Trägers der öffentlichen Jugendhilfe.
Eine Vereinfachung bedeutet es, nicht die tatsächlich entstehenden Kosten der Tagespflegeperson bekannt zu machen, sondern der Aufwendungsersatz der Kommunen an die Tagespflegeperson.
Wir haben Anregungen des Landesjugendhilfeausschusses übernommen, z. B. in der Frage der Chancengleichheit von Mädchen und Jungen. Mir ist bei einer Veranstaltung von Fachfrauen und Fachmännern gestern wieder deutlich geworden, dass wir in dieser Frage die richtige Formulierung gefunden haben: "Ale Mädchen und Jungen sind in ihren individuellen Wesens- und Interessenlagen wahrzunehmen. Diese sind angemessen zu berücksichtigen, um Benachteiligungen entgegenzuwirken und die Chancengleichheit zu fördern."
Wir sind den Forderungen nachgekommen, die Ausgestaltung des Schulvorbereitungsjahres klarer gesetzlich zu regeln und dafür zu sorgen, dass ausnahmslos alle Kinder schon bei der Bedarfsplanung zu berücksichtigen sind und kein Kind vom Besuch einer Kita ausgeschlossen werden soll. Dies gesetzlich zu verankern hat Herscharen von Juristen beschäftigt, es gab viele Formulierungsvorschläge und wir haben uns nun für die jetzt vorliegende Formulierung entschieden.
In der Frage der ärztlichen Untersuchungen haben wir die Hinweise des Datenschützers aufgenommen, dass diese nur mit Einwilligung eines Erziehungsberechtigten zulässig sind.
Auch können wir das Rauchen nicht in den Räumlichkeiten der Erziehungsberechtigten verbieten. Hier sind wir verfassungsrechtlichen Bedenken gefolgt.
Beibehalten wird, dass die Verbände der Träger der freien Wohlfahrtspflege Fachberatung anbieten können und nicht nur die Spitzenverbände.
Die Elternmitwirkung wird gestärkt.
An einigen Stellen haben wir Veränderungen getroffen, die sich in der Praxis bewährt, bzw. nicht bewährt haben.
Mit der Übergangsvorschrift wird abgesichert, dass den Kommunen die finanziellen Mittel zur Durchführung des Schulvorbereitungsjahres schon ab dem 1. September und damit für das laufende Schulvorbereitungsjahr zur Verfügung stehen.
Zum Ausgangspunkt meiner Rede zurückkommend möchte ich für meine Fraktion noch einmal betonen, dass wir weitergehende Visionen haben, aber jetzt das Erforderliche und Machbare gesetzlich regeln.
Der Kern des Optimismus ist, dass man etwas bewirkt und insoweit bleibe ich optimistisch."
Quelle: SPD-Fraktion im Sächsischen Landtag
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Thomas Lein (Vorsitzender):
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