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11.11.2012 in Jugendpolitik

Betreuungsgeld ist bildungs- und familienpolitischer Unsinn

 

Zur Verabschiedung des Betreuungsgelds für unter drei Jährige durch die Berliner Regierungskoalition erklärt Dr. Eva-Maria Stange (Vorsitzende der Arbeitsgemeinschaft für Bildung in Sachsen): „Das mit den Stimmen von CDU und FDP heute im Bundestag beschlossene Betreuungsgeld ist sowohl bildungspolitisch wie familienpolitisch unsinnig und ein Schritt zurück in Punkto Bildungsgerechtigkeit. Wie wollen die erzgebirgischen Abgeordneten von Günther Baumann (CDU) und Heinz-Peter Hausstein (FDP) den Menschen vor Ort erklären, warum sie statt einem gut ausgebauten Krippenplatz eine Prämie erhalten sollen?

Die zahlreichen Proteste in den vergangenen Monaten haben deutlich gezeigt: Das so genannte Betreuungsgeld ist der falsche Weg, denn wir müssen Kinder in Sachsen unabhängig von ihrer Herkunft von Anfang an besser fördern. Viele Schulabbrüche wären zu vermeiden, wenn bereits im frühkindlichen Alter eine ausreichende Bildungs- und Erziehungsförderung erfolgte. Es ist auch familienpolitisch der falsche Weg, denn die überwiegende Anzahl von Eltern braucht eine bessere Betreuungsstruktur, damit sie ihrem Wunsch entsprechend Familie und Beruf besser vereinbaren kann. Das Betreuungsgeld sorgt aber dafür, Frauen vom Arbeitsmarkt fernzuhalten. Deshalb wird es auch zu Recht als „Herdprämie“ bezeichnet.

Statt den Ausbau der Kitaplätze für Kinder unter drei Jahren auch in den wachsenden Städten wie Dresden und Leipzig zügig voranzutreiben, werden Eltern dafür bezahlt, dass sie ihrem Kind nicht die Möglichkeit des Besuchs einer Kindertagesstätte geben. Die mindestens 1,2 Milliarden, die die Bundesregierung für das so genannte Betreuungsgeld einplant, gehören in den Kitaausbau – auch in Sachsen. Den Kommunen fehlt das Geld, um gute Kindertagesstätten mit ausreichendem Personal ab dem 1.8.2013 bereitzuhalten, damit auch wirklich alle Eltern, die es wollen, ihr Kind ab dem 1. Lebensjahr in einer Krippe betreuen lassen können.
Die Einführung eines Betreuungsgeldes ist verfehlt, weil es dazu führt, dass Familien auf ihren Rechtsanspruch der frühen Förderung in einer Kita verzichten. Das Argument der Wahlfreiheit ist nicht stichhaltig, weil diese erst vorhanden ist, wenn auch ausreichend Plätze in Kindertageseinrichtungen zur Verfügung stehen.

Besonders bedenklich ist. dass der Gesetzgeber damit unsinnige finanzielle Anreize schafft, die frühe Bildungsbeteiligung von Kindern zu verringern statt zu erhöhen. Dabei wären mehr Mittel notwendig, um durch mehr Personal eine bessere Umsetzung des Bildungsplans in Kindertageseinrichtungen zu gewährleisten. Das Betreuungsgeld steht daher in einem eklatanten Widerspruch zu entscheidenden familienpolitischen und bildungspolitischen Weichenstellungen der vergangenen Jahre und zu den tatsächlichen Bedarfen junger Familien in Sachsen.

 

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